6. Mai 2013: Groß ist der Andrang vor dem Münchener Oberlandesgericht. 927 in- und ausländische Journalisten haben sich um die 50 Plätze im Gerichtssaal beworben. Man überbietet sich mit Superlativen wie „Jahrhundertprozess“, „Mammutprozess“ oder „größtes Terrorverfahren seit der Wiedervereinigung“. Das Gericht hat die Aufgabe, die rassistische Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) aufzuklären und die Täter bzw. deren Helfer zu bestrafen.
Heute, 202 Verhandlungstage später, ist man diesem Ziel nicht viel näher gekommen. Auch der Forderung nach Aufklärung der Rolle der Verfassungsschutz-, Polizei- und Justizbehörden konnte in den zurückliegenden zwei Jahren nicht genügend Rechnung getragen werden. Der im August 2013 veröffentlichte Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages wies darauf hin, dass „schwere Versäumnisse, Fehler und Organisationsmängel bei den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder festgestellt“ wurden. Parteiübergreifend verabschiedete der Untersuchungsausschuss daher 47 Empfehlungen für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz und für den Bereich der Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden.
Um Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU- Untersuchungsausschusses zu ziehen, wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu stärken und die Nachrichtendienste besser zu kontrollieren. Bei Polizei und Justiz soll die interkulturelle Kompetenz gestärkt und die personelle Vielfalt gesteigert werden.
Am 19.03.2015 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, wonach die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts (GBA) vereinfacht wurde und der GBA Ermittlungen bei Bedarf an sich ziehen kann. Außerdem sieht es eine Regelung im Strafgesetzbuch vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Zudem wurden im Familienministerium für jedes Jahr 30 Millionen Euro an Fördermitteln gegen Rechtsextremismus zurückgestellt, damit die Initiativen in diesem Bereich ihre Arbeit fortsetzen können.
Erste wichtige Schritte sind also getan, weitere müssen zügig folgen. Das würde nicht nur den „Mammutprozess“ am Münchener Oberlandesgericht beschleunigen. Wir sind es auch den Angehörigen der Opfer schuldig.