Ende September 2015 wird in New York über den Nachfolgeprozess der Millenniumsziele der Vereinten Nationen beraten. Diese werden die internationale Entwicklungspolitik in den nächsten Jahrzehnten stark beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, dass Deutschland sich dafür einsetzt, die bestehenden Vorschläge und Ziele nicht abzuschwächen, weitreichende indikatoren einzuführen, die die Fortschritte messbar machen, und selbst die Zielvorgaben für die Bundesrepublik zügig und konsequent umsetzt. In ihrer Regierungserklärung am vergangenen Donnerstag legte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Sicht auf den bevorstehenden Gipfel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dar.

Agenda2030_3Der vorliegende Entwurf, der von einer UN-Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern aus 70 Mitgliedstaaten, erarbeitet wurde, sieht mit den „Sustainable Development Goals“ 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung Staatengemeinschaft vor, die die im Jahr 2000 aufgestellten und bis 2015 anvisierten „Millenium Goals“ ablösen. Diese sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden und betreffen Bereiche wie etwa Armutsbekämpfung, Klima- und Umweltschutz, Geschlechtergerechtigkeit, gute Regierungsführung, Abbau von Ungleichheiten in und zwischen den Staaten, Bildung und Gesundheit und die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Standards.

Diese neu gesetzten Ziele sollen erstmalig in allen Bereichen mit dem Völkerrecht, also auch mit Menschenrechten, und Klima- und Umweltzielen übereinstimmen müssen. Somit werden soziale und ökologische Ziele nicht gegeneinander ausgespielt, sondern strategisch verknüpft. Aufgabe der Bundesregierung wird es nun sein, die Ziele in ihrer Substanz beizubehalten und Abschwächungen zu verhindern.  Darüber hinaus gilt es, effektive Indikatoren zu installieren, die die Einhaltung der Ziele überprüfbar machen.  Weiterhin wird die Bundesregierung nun daran arbeiten müssen, zügig Indikatoren zur Überprüfbarkeit der Umsetzung der Ziele einzuführen sowie die von den UN-Fachausschüssen für die Bundesrepublik formulierten Empfehlungen in die Tat umzusetzen. Hieran wird sich Bundeskanzlerin Merkel messen lassen müssen.

Selbstverständlich müssen für die Erreichung der Ziele auch finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung angekündigt, den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu erhöhen. Dies ist unbedingt nötig, da auch Deutschland, das zwar mehr investiert als andere Staaten, von dem international vereinbarten Ziel, 0,7% der Wirtschafsleistungen für die internationale Entwicklungszusammenarbeit bereit zu stellen, noch weit entfernt ist.

Gerade die jetzige Situation mit unzähligen Menschen, die in Europa Schutz suchen, zeigt die immense Bedeutung, nicht nur kurzfristige Hilfen zur Verfügung zu stellen, sondern auch strukturelle Verbesserungen der Lebensbedingungen weltweit zu schaffen und somit langfristig Fluchtursachen zu bekämpfen. Die „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ muss konsequent umgesetzt werden, damit die SDGs keine leeren Versprechungen werden, sondern  tatsächlich die Lebensbedingungen von Menschen weltweit verbessern.  Die Bundesrepublik steht hier in der Verantwortung, eine Vorreiterrolle wahrzunehmen und die nationalen Ziele schnellstmöglich umsetzen.