Zum ersten März 2023 tritt ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Stadtwesen in Kraft. Dabei soll der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet werden, also der Bau, Betrieb und eventueller Rückbau. Wir möchten durch das Förderprogramm Gebäude errichten, die geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus haben und gleichzeitig eine hohe Energieeffizienz und niedrige Betriebskosten aufweisen. Damit wollen wir als Bundesregierung einen wichtigen Schritt für die Klimaneutralität im Bauwesen machen.

Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können über ihre Förderbank einen Antrag für das Förderprogramm stellen. Wir streben an, dass die Gelder breitflächig an an alle Interessierten ausgezahlt werden. Die Förderung enthält den Zugang zu zinsverbilligten Krediten über die KfW zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Kommunen und Landkreise können so beispielsweise für den Bau von Kindertagesstätten, Schulen oder Wohnungen Investitionszuschüsse erhalten.

Gefördert werden sowohl der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Insbesondere werden Gebäude unterstützt, die die Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizenzhauses 40 für Neubauten vorweisen. Darüber hinaus noch stärker gefördert werden Gebäude die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Die Union hat den Umstieg zu mehr klimafreundlichem Neubau vor sich hergeschoben. Das Vorgängerprogramm wurde noch im vergangenen Wahlkampf 2021 gestoppt. Wir räumen den Scherbenhaufen der Union jetzt auf und bringen die Transformation des Gebäudesektors jetzt endlich mit Tempo auf den Weg!