Immer mehr Neuigkeiten über das Versagen der deutschen Aufsichtsbehörden in der Zusammenarbeit des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des US-amerikanischen Geheimdienstes National Security Agency (NSA) machten in den vergangenen Wochen die Runde.

SIGI_TEMP 24724858Bei der Arbeit der Geheimdienste müssen das deutsche Recht und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stets gewahrt werden. Im nun vorliegenden Fall liegt der Verdacht sehr nahe, dass der Bundesnachrichtendienst bei seiner Fernmeldeaufklärung über 40.000 Suchbegriffe der NSA verwendet und dadurch deutsches Recht gebrochen und gegen deutsche Interessen massiv verstoßen hat.

Das Bundeskanzleramt hat während der letzten zwei Legislaturen in seiner Aufsichtsfunktion für den Bundesnachrichtendienst versagt. Hier gilt es nun schonungslos Transparenz zu schaffen und die Aufklärungsarbeit im NSA-Ausschuss voranzutreiben: welche Informationen über wen wurden in welchem Umfang auf Grundlage welcher Suchbegriffe an die NSA übermittelt? Wer wusste zu welchem Zeitpunkt von den vom BND an die NSA gelieferten Daten? Aus welchen Motiven und von wem wurde die deutsche Öffentlichkeit hinsichtlich des angeblich bevorstehenden No-Spy-Abkommens getäuscht? Wo hat wer im Bundeskanzleramt in der Aufsicht des Geheimdienstes versäumt, die Übermittlung der angeforderten Daten zu prüfen, beziehungsweise zu genehmigen?

In diesem Sinne ist es notwendig, dass dem NSA-Ausschuss des Deutschen Bundestages die von der NSA zusammengestellten Selektorenlisten zugänglich gemacht werden. Kanzlerin Merkel wird in dieser Frage nicht ewig auf die laufenden Verhandlungen mit der US-Regierung über die Veröffentlichung der Listen als Ausrede zurückgreifen können. Diese müssen im Zuge der Aufklärungsarbeit notfalls auch ohne amerikanische Zustimmung veröffentlicht werden. Denn es kann ohne die Einsicht in die Listen mit den vermeintlich bespähten Unternehmen, Politikern und Institutionen keine umfassende Aufklärung geben.

In Zukunft sehe ich eine stärkere parlamentarische Kontrolle der deutschen Geheimdienste – des Bundesnachrichtendienstes, wie auch des Bundesamtes für Verfassungsschutz – absolut notwendig.