Berlin stellt als erstes Bundesland, den Antrag auf Wohngeld digital zur Verfügung. Franziska Giffey machte sich am 19.01.2023 ein Bild von der Umsetzung des Wohngeld Plus Gesetzes. Dafür besuchte sie die Wohngeldstelle im Bezirksamt Spandau.

Bisher waren rund 25.000 Berliner*innen wohngeldberechtigt. Im Zuge der Wohngeldreform steigt  diese Zahl auf zirka 75.000. Bundesweit steigt die Zahl der Wohngeldberechtigten von bislang knapp 60.000 auf zirka zwei Millionen. Das bedeutet einen erheblich größeren Verwaltungsaufwand für die Wohngeldstellen. Allein in Berlin wurden deswegen 200 zusätzliche Mitarbeiter*innen eingestellt.

Das Gesetz, das am 01.01.23 in Kraft trat, sorgt für eine Erhöhung des Wohngeldes von 190 auf 370 Euro. Somit stehen den Wohngeldberechtigten seit dem 01.01.2023 180 Euro mehr zur Verfügung. Wir als Bundesregierung tragen damit den gestiegenen Miet- und Heizkosten Rechnung. Niemand sollte durch gestiegene Wohnkosten in finanzielle Notlagen geraten. Um das zu erreichen, müssen möglichst viele Berechtigte von dem Angebot erfahren und dieses auch problemlos in Anspruch nehmen können.  Neben der Personalaufstockung, ist das wichtigste Mittel hierfür der digitale Wohngeldantrag. Hiermit wird die Beantragung und Bearbeitung vereinfacht und beschleunigt.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Im Zuge der Reform haben wir die Einkommensgrenze nach oben korrigiert, damit deutlich mehr Menschen berechtigt sind.

Ob ein Anspruch besteht, kann man beispielsweise unter folgendem Link der Berliner Verwaltung unverbindlich herausfinden: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml