Am 29.Mai habe ich mit Susanne Kitschun, MdA, das neu eröffnete Kinderhospiz „Berliner Herz“ in der Lebuser Straße besucht. In dieser Einrichtung werden Kinder und junge Erwachsene mit unheilbaren Erkrankungen auf ihrem schwierigen Weg betreut. Im Unterschied zu klassischen Hospizeinrichtungen, findet hier nicht nur vollumfängliche stationäre Behandlung statt, sondern vor allem auch Stunden-, Tages- oder Nachtbetreuung. Dieser Ansatz ist einzigartig in Deutschland und gibt Eltern und Angehörigen zum ersten Mal die Möglichkeit jenseits von vollumfänglicher ambulanter Pflege zu Hause oder vollzeitlicher stationärer in einem Hospiz einen Mittelweg zu gehen. So kann das Kind zu Hause betreut werden, aber auch regelmäßig zur Entlastung der Eltern ins Hospiz kommen.

KinderhospizFrau Ebadi und Frau Rudel haben uns eine sehr umfangreiche Führung durch das Hospiz gegeben und uns die Arbeit die von dieser Institution geleistet wird näher gebracht. Man kann nur seinen Hut ziehen vor dem großartigen Engagement, mit dem hauptamtlich Angestellte, Ehrenamtliche und Angehörige sich um die unheilbar kranken jungen Menschen kümmern. Das Hospiz wird von jungen Menschen aufgesucht, die unter Krankheiten wie Muskeldystrophie, Gendefekten, Epilepsie oder Schütteltraumata leiden. Hier erfahren sie eine umfangreiche Betreuung. Es wird gemeinsam gekocht, es gibt verschiedene therapeutische Angebote wie z.B. Musiktherapie, darüber hinaus Geschwistergruppen und Kasperle Theater. Vor allem die Behandlung der Krankheitssymptome ist natürlich sehr arbeitsintensiv und verlangt den Mitarbeitern viel ab. Außerhalb der Einrichtung unterstützen bis zu 110 ehrenamtliche Mitarbeiter des ambulanten Kinderhospizes Berliner Herz die Familien im häuslichen Bereich. Die Geschichten, die man dabei mitbekommt, verursachen eine Beklemmung aufgrund der Schwierigkeiten, in denen sich manche Menschen befinden, sie rühren einen aber auch aufgrund der bewundernswerten Hilfe, die diesen zu Teil wird.

Der Hospizbesuch von Kindern ist analog dem von Erwachsenen geregelt, dabei ergeben sich, wie Frau Ebadi aufzeigt, auch Probleme, da Kinder deutlich länger in Hospizen verweilen, während Erwachsene meist nur sehr kurze Zeit vor ihrem Tod dieses aufsuchen. Die kostentechnische Abrechnung davon erfolgt eigentlich über § 39 a des SGB V. Krankenkassen verrechnen diesen Aufenthalt bei Kindern allerdings oft mit der in SGB XI geregelten Kurzzeitpflege, die eigentlich für die ambulante Pflege zu Hause gedacht ist und dementsprechend für Eltern dann geringer ausfällt. Diese Problematik werde ich an unsere Vertreter im Gesundheitsausschuss weitergeben und hoffe, dass wir hier zu Lösungen mit den Krankenkassen kommen.

Für mich war der Besuch sehr eindrucksvoll. Er hat einem klar gemacht, wie glücklich man über so viele alltägliche Dinge im Leben sein muss, die für andere alles andere als alltäglich sind und hat einem gezeigt, welch großartiges Engagement von vielen Menschen in unserer Gesellschaft erbracht wird. Wenn auch Sie in diesem Bereich helfen wollen, so können sie dies z.B. durch eine Spende.

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