Manchmal sprechen Zahlen eine so deutliche Sprache, dass man an ihnen einfach nicht vorbeikommt – so auch die aktuellsten Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen für das Jahr 2012: Nur 27 % der Berliner Kinder mit Migrationshintergrund, die vor ihrer Einschulung entweder gar nicht oder nur sehr kurz (unter sechs Monaten) eine staatliche Betreuungseinrichtung besucht haben, sprechen sehr gut oder gut Deutsch! Dagegen stehen 75 % der Kinder aus Einwandererfamilien mit einem Kitabesuch von mindestens zwei Jahren, die die deutsche Sprache zum Zeitpunkt ihrer Einschulung gut oder sehr gut beherrschen. 2005 galt dies noch für nur 55 % der Kinder. Die Tatsache, dass der Anteil der Kinder aus Familien mit mindestens einem Einwandererelternteil im selben Zeitraum von 30 % auf fast 40 % der Berliner Erstklässler angewachsen ist, zeigt dazu noch die enorme gesellschaftliche Bedeutung dieser positiven Entwicklung.
Die Zahlen des Berichtes bestätigen somit beeindruckend die Bildungspolitik der Hauptstadt-SPD in diesem Bereich und zeigen gleichzeitig, wie falsch die Richtung ist, die die schwarz-gelbe Familien- und Bildungspolitik mit der Einführung des Betreuungsgeldes im Bund eingeschlagen hat. Und dies gilt nicht nur für die sprachliche Entwicklung. Auch bei den gesundheitsbezogenen Daten zeigt sich: Je länger der Besuch einer Betreuungseinrichtung, desto positiver die Ergebnisse bei Übergewicht und motorischer Entwicklung.
Wo in anderen Teilen Deutschlands über Kitabesuche und Betreuungsgeld noch leidenschaftlich und nicht immer ganz ideologiefrei gestritten wird, folgt die Berliner Regierung schon seit Jahren der Überzeugung, dass der Besuch einer Betreuungseinrichtung nicht im Gegensatz zu einer liebevollen Bindung im Elternhaus steht, sondern ergänzend dazu vielen Kindern aus ökonomisch und/oder sozial schwierigen Verhältnissen Chancen bietet, die das Elternhaus, aus welchen Gründen auch immer, nicht bieten kann. Deshalb sind die SPD-Forderungen an dieser Stelle klar und deutlich: Kostenlose Kitaplätze für jedes Kind: ja – Betreuungsgeld: nein!