Bundesinnenminister Thomas de Maizière signalisierte jüngst Offenheit in der Frage des Bleiberechts für auszubildende Flüchtlinge und erwägt nun Ausnahmen im Bleiberecht für die Betroffenen zu schaffen. Dieser Schritt kommt einem Sinneswandel gleich, den ich sehr begrüße.
Vor allem vor dem Gesichtspunkt des in der deutschen Wirtschaft vorgebrachten Fachkräftemangels wäre es fahrlässig, das Potenzial der Flüchtlinge nicht zu nutzen.

Dies wurde mir in einem gestrigen Gespräch mit Vertretern des Projekts Arrivo Berlin ein weiteres Mal bestätigt. Weiterhin wurde klar, dass auch von Seiten der Wirtschaft ein großes Interesse besteht, die Arbeitspotenziale von geflüchteten Menschen zu nutzen. Viele bringen besondere Fähigkeiten mit, die auf dem hiesigen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Um diese Bedürfnisse beider Seiten vermitteln zu können, bedarf es gesetzlicher Änderungen: Dauerhafte Aufenthaltstitel für die Planungssicherheit beider Seiten müssen geschaffen werden. Auch die Betriebe benötigen die Sicherheit, dass ein geflüchteter Mensch, den sie als Auszubildende/n oder ArbeitnehmerIn anstellen, rechtlich geschützt wird.

Die von Arrivo Berlin berichteten Erfahrungen zeigen deutlich, dass die gemeinsame Initiative von Berliner Senatsverwaltung, Handwerkskammer und Flüchtlingsverbänden wirkt. In Berlin herrscht eine Willkommenskultur, die das Potenzial dieser Menschen erkennt und sie einbinden möchte. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert und muss die nötige Rechtssicherheit schaffen.