Es ist an der Zeit den gordischen Knoten der Grundsteuerreform zu lösen. Dies wird nur mit einer radikalen Systemänderung gelingen: mit der Einführung der Bodenwertsteuer. Nach dem jahrzehntelangen, erfolglosen Bemühen um eine Reform, ist es jetzt an der Zeit Denkverbote aufzulösen und eine schnelle, einfache und ausgewogene Lösung anzugehen. Das Vertrauen der Menschen in Deutschland in die Gestaltungskraft der Politik hat in den vergangenen Jahren deutlich nachgelassen. Hier bietet sich die Gelegenheit allen Politikverdrossenen eine sinnvolle und kluge Reform entgegenzusetzen.

Die Grundsteuer stellt sicher, dass Kommunen Straßen und öffentliche Einrichtungen finanzieren können. Diese Finanzierung ist jetzt in Gefahr! Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Reglung am 10. April 2018 gekippt. Deswegen brauchen wir eine schnelle und gerechte Reform. Die Bundesländer hatten sich zuletzt auf ein Kostenwert Modell geeinigt, aber die CSU hat erfolgreich verhindert, dass der Kompromiss im Bundestag behandelt wird. Jetzt drängt die Zeit und eine Grundsteuerreform im Sinne einer Bodenwertsteuer ist der beste Weg nach vorne.

Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine jahrzehntelange Hängepartie zu Ende gebracht. Eine Neuregelung der Grundsteuer kann nicht mehr auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden – wie dies seit über 30 Jahren getan wird – sondern muss bis zum 31. Dezember 2019 getroffen werden. Dazu hätte es nicht kommen müssen, denn ein Kompromissmodell liegt seit beinahe zwei Jahren vor. Doch dieser braucht schätzungsweise 10 Jahre zur Umsetzung. Soviel Zeit hat das Verfassungsgericht uns nicht gegeben.

Jetzt drohen wir wieder ins Hamsterrad der Kompromisssuche zu springen. Doch das muss nicht schlecht sein. Es ermöglicht uns auch, die Besteuerung von Grund und Boden neu zu denken. Insbesondere die Bodenwertsteuer verdient eine genaue Betrachtung. Durch ihre Einführung würde künftig die Gebäudekomponente wegfallen und damit auch die aufwändigen Bewertungsverfahren. So kann die Forderung des Verfassungsgerichts nach 2024 erfüllt werden.

Es sprechen jedoch auch viele weitere Gründe für diesen Vorschlag. Die Bodenwertsteuer setzt, anders als die Flächenmodelle, auch Anreize neuen Wohnraum zu schaffen und Flächen möglichst effektiv zu nutzen. Deswegen wird der Vorschlag auch von Mieterverbänden und Naturschützern unterstützt. Aber auch Ökonomen haben sich dafür ausgesprochen. Aus ihrer Sicht hat diese Form der Besteuerung die wenigsten unbeabsichtigten Nebenwirkungen und lässt sich effizient umsetzen. Und für die Kommunen bedeutet die Bodenwertsteuer nicht nur einen geringeren Verwaltungsaufwand, sondern sie spiegelt auch das Bereitstellen von öffentlicher Infrastruktur wieder: Wird ein Grundstück durch eine öffentliche Straße aufgewertet, steigt auch die finanzielle Beteiligung des Grundstückeigentümers.

Doch wir sollten nicht vergessen, dass eine Grundsteuerreform auch bei Aufkommensneutralität zu Verschiebungen führt: Einige werden entlastet und andere belastet. Genau das hat das Verfassungsgericht beabsichtigt. Es hat die bisherige Verteilung als nicht mehr hinnehmbar kritisiert. Doch Schätzungen zeigen, dass die Veränderungen bei den meisten Modellen überschaubar sind. Bei der Bodenwertsteuer sind die Veränderungen sogar wünschenswert: Unbebautes Land wird deutlich höher besteuert und Mehrfamilienhäuser werden entlastet.