Am Donnerstag, 06.07.2018 hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2018 beschlossen. Dieser sieht Ausgaben in Höhe von 343,6 Milliarden Euro vor. Insgesamt sollen in dieser Wahlperiode, bis zum Jahr 2021 180 Milliarden Euro investiert werden. Damit wird es eine deutliche Erhöhung der Investitionen – im Vergleich zur Finanzplanung 2017 – geben.
Wir wollen den Wohnungsbau noch stärker als bisher fördern. Deswegen haben wir den sozialen Wohnungsbau mit 1,5 Mrd. Euro verfassungsrechtlich abgesichert und die Städtebauförderung wird mit knapp 700 Mio. Euro verstetigt.
Bereits im Koalitionsvertrag hat die SPD durchgesetzt, dass sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben künftig stärker an der sozialen Wohnraumförderung beteiligen soll. Genau dies geschieht nun und ist in einem Haushaltsvermerk festgehalten. Künftig können Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des Verkehrswertes Kommunen angeboten werden. Dies ist eine echte Wende in der Verkaufspolitik der BImA.
Darüber hinaus starten wir zwei neue Städtebau-Programme. Das erste ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung der Städtebauförderung mit großangelegten Modellprojekten, das zweite die Fortsetzung des sehr erfolgreichen Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Jedes dieser Programme hat ein Programmvolumen von 100 Mio. Euro über die nächsten Jahre.
In turbulenten Zeiten wie wir sie gerade erleben, wird die Arbeit der Politischen Stiftungen im In- und Ausland immer wichtiger. Daher unterstützen wir sie mit 20 Mio. Euro mehr als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. Ebenso erhält die Bundeszentrale für Politische Bildung mehr Geld. Sie bekommt zusätzlich 3 Mio. Euro zur Begleitung der Europawahlen in diesem und im nächsten Jahr.
Das Familienministerium erhält insgesamt rund 15 Mio. Euro zusätzlich für verschiedene Programmtitel und -linien, darunter 2 Mio. Euro mehr für die Jugendmigrationsdienste, 1 Mio. Euro mehr für das Deutsch-Polnische Jugendwerk, 5 Mio. Euro mehr für Jugendherbergen und Familienferienstätten sowie 5 Mio. Euro mehr für das Programm „Demokratie leben!“.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale erhält zusätzliches Geld und vor allem Stellen für die Eine-für-alle-Klage (Musterfeststellungsklage) – ein wichtiger rechtspolitischer Fortschritt in unserem Land, der Bürgerinnen und Bürger stärkt gegen scheinbar oft übermächtige Unternehmen, die sich die teuersten Anwälte leisten können.