In Zeiten von Corona und der damit verbundenen zunehmenden Gewalt gegen Frauen kommt dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ eine ganz besondere Bedeutung zu. Pandemiebedingt hat sich sowohl die ohnehin bereits angespannte Situation der Frauenhäuser weiter verschärft als auch häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder aufgrund der Isolation weiter zugenommen. Frauenhäuser und Beratungsstellen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Insgesamt 120 Millionen Euro stellt der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Wir als Sozialdemokrat*innen haben bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hart dafür gekämpft, dass sich der Bund durch eine Förderung von Frauenhäusern und anderen Initiativen gegen Gewalt an Frauen stärker in diesem Bereich einbringt.
Auf diesem Wege möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Antragsfrist 15.09.2020 aufgehoben wurde und Förderanfragen weiterhin unter folgendem Link gestellt werden können: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.
Fragen zur Antragstellung können unter folgender E-Mail-Adresse direkt an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt werden: GegenGewaltanFrauen@bafza.bund.de.