In der Corona-Krise verschärft sich insbesondere durch Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen die Lage für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Im vergangenen Jahr 2019 hat die Bundesfrauenministerin Franziska Giffey das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auf den Weg gebracht. Die Förderung für Projekte kann nun beantragt werden.

Das Bundesinvestitionsprgogramm ist Teil des Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des von Deutschland ratifizierten Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention.

Gefördert werden im Rahmen des Programms Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau und zur Sanierung, aber auch zum Erwerb von Hilfseinrichtungen, die die Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen verbessern.

Um Mittel zu beantragen, reicht für die Förderanfrage zunächst eine unverbindliche Vorstellung des Projekts. Im weiteren Verfahren ist dann eine befürwortende Stellungnahme zum Projekt durch das Land erforderlich. Zunächst kann aber ohne größeren Aufwand eine Förderanfrage gestellt werden, für die eine einfache Projektskizze ausreicht. Die Frist für die Antragstellung im ersten Förderzeitraum endet am 30.06.2020.

Angesichts der aktuellen Situation ist eine zweite Antragsfrist im Herbst für den 15.09.2020 angesetzt, damit Projekte, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantragt und umgesetzt werden können, zu einem späteren Zeitpunkt gefördert werden können.

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie ist der Kampf gegen Gewalt an Frauen durch den Ausbau von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen entschlossen zu führen. Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist ein wichtiger Bestandteil, um betroffenen Frauen schnelle und wirksame Unterstützung zukommen zu lassen.

Hier ist die Förderrichtlinie mit ausführlichen Informationen zu finden.