Frau Präsidentin!
Als Erstes möchte ich ausdrücklich meine Kolleginnen und Kollegen vom Bundesrat in Schutz nehmen: Der Bundesrat tagt zeitgleich. Der Bundesrat – das möchte ich Ihnen und Euch als Botschaft mitteilen – hat heute beschlossen – Ziffer 18 zum Erbschaft und Schenkungsteuergesetz–, dass die Abschmelzzone in der im Entwurf vorliegenden Form abgelehnt wird und die Sockelverschonung abgeschafft werden soll.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres notwendig geworden.
Es ist nicht das erste Urteil des Verfassungsgerichts zu diesem Thema. Das haben wir schon mehrfach gehört. Gerade deshalb sollte es unser vorrangiges Ziel sein, dass die zu findende Lösung auch eine verfassungsfeste Lösung ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz hat in seiner heutigen Ausgestaltung Gültigkeit seit Anfang 2009. Es gab also mehrere Reformen. Es gewährt hohe persönliche Freibeträge.
Für Ehepartner und Lebenspartner sind bis zu 500 000 Euro, für Kinder sind bis zu 400 000 Euro steuerfrei. Diese persönlichen Freibeträge sind also so ausgestaltet, dass sich niemand Sorgen machen muss, dass die Übertragung des vielzitierten Häuschens der Oma besteuert wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich allein mit der Praxis der Verschonungsregelung von Betriebsvermögen auseinandergesetzt. Die gute Nachricht ist, dass wir als Gesetzgeber den Arbeitsplatzerhalt als Ziel verfolgen können. In Zukunft müssen wir aber unterscheiden zwischen denen, die dafür eine Verschonung von der Erbschaftsteuer brauchen, und denen, die diese Verschonung dafür nicht brauchen.
Der Bundesfinanzminister hat im März solide Eckpunkte für die Diskussion vorgelegt, die zu großen Teilen in den Gesetzentwurf eingeflossen sind, zu Teilen aber auch nicht. Für die allermeisten Betriebe in Deutschland konnten wir eine Lösung finden, die unkompliziert ist.
Diese orientiert sich an der Betriebsgröße gemäß Beschäftigtenzahl und der Einhaltung gewisser Lohnsummenregeln.
In Zukunft wird aber auch bei großen und größten Erbschaften und Schenkungen geschaut werden müssen, ob die Erwerber eine Verschonung wirklich nötig haben oder nicht.
Jetzt komme ich zur Bedürfnisprüfung. Die Verfassungsrichter haben klargemacht:
Je größer das Unternehmen ist, umso größer ist auch die Notwendigkeit, eine Verschonung zu rechtfertigen. Sie haben auch klar herausgestellt, dass mit der steuerlichen Privilegierung unternehmerischen Vermögens nicht das Ziel verfolgt werden darf, einzelne Erben und Beschenkte zu verschonen. Es geht immer um den Erhalt von Arbeitsplätzen – das kann man nicht oft genug betonen –, aber nicht um die Verschonung von hohen Erbschaften.
Insofern ist aus unserer Sicht die Einbeziehung des Privatvermögens nicht nur folgerichtig, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wir brauchen diese Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Über die Grenze, ab der eine Bedürfnisprüfung notwendig werden soll, ist in den vergangenen Monaten viel gesprochen worden. Die Eckpunkte vom März sahen eine Grenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vor. Im Gesetzentwurf stehen nun 26 Millionen Euro bzw. 52 Millionen Euro, aber auch das reicht einigen nicht.
Wir alle, die sich intensiv mit dieser Neuregelung der Erbschaftsteuer beschäftigen, sind seit Wochen und Monaten mit dem massiven Druck der Lobbyarbeit konfrontiert. Vor allem angesichts dieses Drucks möchte ich die Kolleginnen und Kollegen von CSU und CDU bitten:
Laufen Sie mit Ihren Forderungen bitte nicht denjenigen hinterher, deren einziges Ziel es ist, keinen Cent Steuern auf ihre Erbschaften zu zahlen!
(Beifall bei der SPD)
Denn die Steuerausfälle durch die Überprivilegierung des Betriebsvermögens sind enorm.
Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass zwischen 2009 und 2013 sage und schreibe
105 Milliarden Euro steuerfrei übertragen wurden. Hiervon profitieren vor allen Dingen große
Vermögen.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Wahlrechts zwischen Bedürfnisprüfung und Abschmelztarif können auch in Zukunft Erben von Milliardenvermögen selbst dann steuerbefreit werden, wenn sie umfangreiches Privatvermögen besitzen, weil sie eben die Wahlmöglichkeit haben.
(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht steuerfrei!)
Erst ab 116 Millionen Euro bzw. ab 142 Millionen Euro gilt – Stichwort „Sockelverschonung“ – eine Mindestbesteuerung. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht eine Bedürfnisprüfung für große und sehr große Vermögen als zwingend angemahnt. Das fehlt hier noch.
Im Ergebnis führt das dazu, dass nur 0,2 Prozent der Erbvorgänge über dem Schwellenwert für diese Mindestbesteuerung liegen. Somit werden weiterhin über 98,5 Prozent der Erben die Möglichkeit der Vollverschonung in Anspruch nehmen. Das halten wir für nicht verfassungsfest.
Diese Zahlen zeigen aber auch, dass nicht davon gesprochen werden kann, dass der gesamte Mittelstand betroffen ist. Betroffen sind vielmehr nur einige wenige. Wie heute in der FAZ zu lesen war, hat mein Kollege Christian von Stetten wieder einmal propagiert, dass wir große deutsche Familienunternehmen nicht verstünden und mit unserer Position dafür sorgen würden, dass diese
Deutschland verlassen würden.
(Manfred Zöllmer [SPD], an den Abg. Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]
gewandt: So was haben Sie gemacht? – Gegenruf des Abg. Christian Freiherr von Stetten
[CDU/CSU]: Für meine Verhältnisse war ich sehr zurückhaltend! – Lothar Binding (Heidelberg) [SPD]: Die Autoren des Entwurfs sind ja auch bekannt! – Weitere Zurufe von der CDU/
CSU und der SPD)
– Genau. – Befangenheit, Herr von Stetten? Nein, glaube ich nicht.
Diese Punkte werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren ganz genau anschauen müssen. Alle Zweifel an der Verfassungsfestigkeit müssen ausgeräumt werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch auf die Beratungen der Länder hinweisen. Ich hatte anfangs erwähnt, dass es heute einen Beschluss dazu gab. Dem vorausgegangen war ein Beschluss der Landesfinanzminister, die auch Bedenken bei dem Abschmelzmodell haben. Die Mehrheit der Landesfinanzminister ist der Meinung, dass die Schwelle für die Bedürfnisprüfung wieder gesenkt werden muss.
(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
Sie sehen, die Liste an Fragen und Aufgaben ist lang. Länder und Kommunen sind auf die Einnahmen angewiesen. Sie brauchen die Gelder für lange aufgeschobene Zukunftsinvestitionen.
Ich möchte die Aufmerksamkeit auch noch auf einen weiteren Punkt lenken; dieser kam in den letzten Monaten zu kurz. Drei Richter des Bundesverfassungsgerichts haben ein Minderheitenvotum abgegeben, das wir ernst nehmen müssen. Dieses besagt, dass die Erbschaftsteuer nicht nur an der Sicherung von Arbeitsplätzen orientiert werden kann, sondern es auch Instrumente bedarf, um der zunehmenden Ungleichverteilung von Vermögen und
damit Macht und Lebenschancen entgegenzuwirken.
Artikel 20 unseres Grundgesetzes definiert Deutschland als Sozialstaat. Das vergessen viele immer wieder. Die Erbschaftsteuer ist daher aus Sicht der drei Richter ein zentrales Instrument, um der Vermögenskonzentration zu begegnen. Dieses Minderheitenvotum sollten sich vor allem diejenigen zu Gemüte führen, die in den letzten Monaten mit dem Gedanken gespielt haben, die Erbschaftsteuer gleich ganz abzuschaffen. Das wird es mit mir, das wird es mit uns, mit der SPD, nicht geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE])
Wenn wir über die Erbschaftsteuer reden, dann reden wir über diejenigen, die das Glück hatten, in die richtige Familie geboren worden zu sein.
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Das ist aber relativ!)
Die Zeit schrieb im Juni an die Adresse der zukünftigen Erben: „Hört auf zu jammern!“. Das Ziel der SPD ist es nicht, größtmögliche Erbschaften abzusichern, sondern im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit Arbeitsplätze zu erhalten und einen kleinen Beitrag zur Finanzierung des
Sozialstaates zu leisten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)