Eine außerordentliche Situation erfordert außerordentliche Maßnahmen und Unterstützung! Die seit Montag geltenden Einschränkungen betreffen uns alle. Insbesondere die direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen benötigen jetzt Unterstützung. Die Novemberhilfe ist einmalige Kostenpauschale und bezieht sich auf die Umsätze im November 2019.
Hier die wichtigsten Fakten zur Corona-Novemberhilfe:
- Antragsberechtigt sind:
- alle von der Schließung betroffenen Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen
- alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o.g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen
- Die Höhe der Novemberhilfe beträgt bis zu 75%des Umsatzes im November 2019
- Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen
- Andere Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet
- Umsätze von über 25% werden auf die Umsatzerstattung angerechnet
- Bei Restaurants werden die Außerhausverkäufe im November 2020 nicht angerechnet
- Anträge können hier gestellt werden
- Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000€ können ihre Anträge direkt stellen und benötigen keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Weitere Informationen hier
Trotz der sorgfältigen Zusammenstellung der Übersicht wird keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen.