Die Corona-Krise stellt für viele Menschen mit Behinderung eine besonders schwierige Situation dar. Soziale Einrichtungen können ihre Dienste vielfach nicht wie gewohnt anbieten. Der Deutsche Bundestag hat daher beschlossen 100 Millionen Euro für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen bereit zu stellen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun eine Förderrichtlinie erlassen. Seit Jahresanfang 2021 die genannten Institutionen zusätzliche Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds beantragen, um entstandene Schäden auszugleichen. Damit ergänzen wir unter Federführung der SPD-Bundestagsfraktion die Corona-Hilfen um eine weitere wichtige Unterstützung, für diejenigen, die es in dieser Pandemie besonders trifft!
Die Zuschüsse werden in Form einer Liquiditätsbeihilfe ausgezahlt und können bis zum 31. März 2021 für die Monate September 2020 bis März 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Einrichtungen glaubhaft machen, dass
- Ihre Einnahmen auf Grund der COVID-19-Pandemi im Vergleich zum Vorjahr mindestens zehn Prozent niedriger sind,
- Diese Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten zu decken und
- Die bestehenden finanziellen Engpässe im Förderzeitraum nicht bereits durch andere Förderungen ausgeglichen werden
Weitere Informationen findet ihr hier.