Am 4. November 2020 hat das Kabinett das Baulandmobilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin sind wichtige Weichenstellungen für die Schaffung und Erhaltung von mehr bezahlbarem Wohnraum enthalten, für die wir als SPD-Bundestagsfraktion gekämpft haben.
Mit dem sogenannten Umwandlungsschutz stellen wir sicher, dass die Umwandlung einer Mietwohnung in eine teure Eigentumswohnung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur noch in bestimmten Ausnahmefällen und mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich ist. Damit schützen wir Mieter*innen vor der zunehmenden Verdrängung – vor allem in den Großstädten.
Außerdem sorgen wir mit einer Erweiterung des Baugebots dafür, dass Kommunen in mehr Fällen Eigentümer*innen dazu verpflichten können, freie Flächen mit Wohnungen zu bebauen. So unterbinden wir Spekulationsstrategien, die allein auf eine Wertsteigerung der Bodenpreise setzen und die Notwendigkeit bezahlbaren Wohnraums unter den Tisch fallen lassen.
Zu den zentralen Regelungen gehört auch der sektorale Bebauungsplan, der neu eingeführt wird. Er sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Festsetzung von Vorgaben speziell für den Wohnungsbau, wie etwa dem Anteil an sozialem Wohnungsbau, vor. Das ermöglicht den Behörden eine gezielte und zügige Planung für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Das Baulandmobilisierungsgesetz regelt damit wichtige Punkte, die auf dem Wohngipfel und in der Baulandkommission formuliert wurden, und schafft den Rahmen für eine echte Wohnungsbauoffensive. Jetzt geht es darum, dass diese Offensive nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch tatsächlich den dringend benötigten Wohnraum schafft. Auch im parlamentarischen Verfahren werden wir uns deshalb für diese wichtigen Regelungen und weitere Verbesserungen einsetzen.