Das Ende der Optionspflicht ist beschlossen. Die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist für alle in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern von großer Bedeutung. Die Doppelte Staatsbürgerschaft wird nun für alle in Deutschland geborenen Kinder und Jugendlichen der Regelfall. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht, so wie wir es in unserem Land für das 21. Jahrhundert benötigen.

Cansel Kiziltepe hält das SchlusswortDenn bislang sind Jugendliche mit ausländischen Eltern bei Erreichung ihres 23. Lebensjahres dazu verpflichtet, sich für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Diese so genannte Optionspflicht ist jetzt abgeschafft. Nun müssen die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder ihre ausländische Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Der Großteil wird in Zukunft bezüglich der Doppelten Staatsbürgerschaft nicht mehr in Kontakt zu den Behörden treten müssen. Bestimmte Betroffene müssen nun lediglich den Nachweis eines deutschen Schulabschlusses, eines sechsjährigen Schulbesuchs in Deutschland oder eines achtjährigen Aufenthalts in Deutschland erbringen.

Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist Ausdruck der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft. Denn mittlerweile hat jeder fünfte Bürger in Deutschland eine familiäre Zuwanderungsgeschichte. Von der Gesetzesänderung werden nun jedes Jahr etwa 40.000 junge Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Nach diesem Erfolg muss es nun unser Ziel sein, weiter auf eine generelle Regelung für die Doppelte Staatsbürgerschaft hinzuarbeiten.