Das Wahlrecht ist eine tragende Säule der Demokratie. Umso verwunderlicher ist es, dass bis heute viele Menschen mit Behinderungen ihre Stimme bei Wahlen nicht abgeben dürfen. Mit dem Beschluss des Bundestags vom 15. März 2019 ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.

Bereits im Koalitionsvertrag 2018 war festgelegt worden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Damit machen wir nun Schluss. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen gewesen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.

Die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz sind nun ersatzlos gestrichen worden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.

Das Gesetz wird zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang.

Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl ist daher nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.