Der Weg ist frei für mehr Investitionen des Bundes!

Der Bund kann künftig mehr in Schulen, sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr investieren. Dafür war eine Grundgesetzänderung nötig, die am 6. Februar 2019 im Bundestag beschlossen wurde.

Die Finanzverfassung des Grundgesetzes sah vor der Änderung ein sogenanntes Kooperationsverbot vor. Dieses Verbot hielt eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern fest, die es dem Bund verwehrte, in bestimmten Bereichen Investitionen zu tätigen. Diese Investitionen sind aber gerade in den Bereichen Bildung, Wohnungsbau und Personennahverkehr dringend notwendig, um gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengerechtigkeit zu fördern.

Im Bereich der Bildung ist der Weg nun frei für den Digitalpakt. Dieser umfasst 5,5 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre. Mit diesem Geld kann überall in Deutschland die technische Ausstattung in den Schulen verbessert oder gar erst eingerichtet werden.

Darüber hinaus haben wir als SPD in den Verhandlungen durchgesetzt, dass der Bund verlässlich in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Die Länder erhalten in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Deutschland ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Für die Förderung und den Ausbau des ÖPNV steht dem Bund jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Damit wurden die Mittel verdreifacht. Darüber hinaus wurde die Befristung der Unterstützung des Bundes bis zum Jahr 2025 aufgehoben. Der Bund kann künftig dauerhaft mit seinen Investitionen den ÖPNV ausbauen und die Mobilität in Deutschland nachhaltig fördern.