Der Deutsche Bundestag hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € beschlossen. Gemeinsam haben wir seit Jahren und im vergangenen Bundestagswalkampf für dieses Ziel gekämpft. Heute haben wir es erreicht. Für mich persönlich ist das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, und die damit einhergehende Einführung des Mindestlohns, einer der zentralen Punkte unserer Regierungszeit. Es ist ein wichtiges arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Instrument und sorgt für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung von geleisteter Arbeit. Arbeit hat somit wieder einen Wert.
Wichtig ist, dass es keine Branchenausnahmen gibt. Der Mindestlohn ist beschlossen und gilt ab dem 1. Januar 2015. Es gibt verschiedene Übergangsregelungen, wie beispielsweise bei Zeitungszustellern und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Dass es Ausnahmen bei Jugendlichen unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslosen und zum Teil auch bei Praktikanten gibt, finde ich falsch. Ein richtiger und guter Mindestlohn braucht keine Ausnahmen.
Dass die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2016 ihre Arbeit aufnehmen wird, ist ein klares Signal. Einerseits wird so frühzeitig die Bestimmung der Höhe des Mindestlohns in die Hände der Tarifpartner gelegt und andererseits kann so die Höhe des Mindestlohns bereits zum 1. Januar 2017 angepasst werden. Das Bedrohungsszenario, dass mit der Einführung des Mindestlohns ein Verlust von Arbeitsplätzen einhergeht, ist widerlegt. Die 21 Länder der EU, in denen Mindestlöhne gelten, sind ein gutes Beispiel und zeigen, dass negative Beschäftigungseffekte nicht zu erwarten sind.
Für mich von ebenso großer Bedeutung wie die Einführung des Mindestlohns ist die Stärkung der Tarifautonomie. Mit dem Wegfall des 50%-Quorums für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird es angesichts niedriger Tarifbindung möglich die tarifliche Ordnung zu stützen und wieder zu stärken. Die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegestz (AEntG) auf alle Branchen ermöglicht es nun, Tarifverträge durch Rechtsverordnungen auf alle Branchen auszuweiten. Denn bisher gibt es lediglich in 14 Branchen Mindestlöhne nach dem AEntG. Diese gelten dann für in- und ausländische ArbeitnehmerInnen. Dann ist mit Lohndumping duch Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, Schluss.
Vom Mindestlohn werden mindestens 3,7 Millionen Menschen in unserem Land unmittelbar profitieren. Damit bekommt Arbeit wieder ihren Wert zurück, und die Ausbeutung zu Niedriglöhnen hat endlich ein Ende.