Heute hat der Bundestag beschlossen, dass künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen kann. Mit der Änderung des §117 Betriebsverfassungsgesetzes wird kein Unterschied mehr zwischen Boden- und Flugpersonal gemacht. Flugbegleiter*innen und Pilot*innen können auch ohne Tarifvertrag einen Betriebsrat gründen. Die Betriebsratsgarantie soll zum 1.Mai 2019 in Kraft treten. Für mich ist das ein erster großer Erfolg.
Seit Monaten gibt es einen Tarifstreit zwischen der irischen Billigfluglinie und Gewerkschaften in mehreren Ländern Europas. Schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung machen Schlagzeilen. Deshalb flog ich Anfang des Monats als Patin der ver.di-Tarifkommission mit drei Flugbegleiter*innen von Ryanair nach Dublin, nachdem sie von der Firmenzentrale zitiert worden waren. Der Grund der Einladung war unklar. Alle drei hatten zuvor an Streikaktionen teilgenommen und fürchteten deshalb gekündigt zu werden. Womöglich aufgrund meiner Präsenz vertröstete man die drei auf darauffolgende Tage. Eine Woche später erfuhr ich dann von ihrer Kündigung.
Ryanair bewegt sich in einem rechtsfreien Raum. 70 Prozent ihrer Beschäftigten sind Leiharbeiter*innen, ohne dass Ryanair eine Lizenz für Arbeitnehmerüberlassung hat. Bei einem nächsten Treffen mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums, des Bundesministeriums für Finanzen, des Zolls sowie Vertretern von ver.di soll Klarheit darüber geschaffen werden, ob Ryanair sich an deutsches Recht halten muss. Es bleibt also weiterhin spannend.