Erst Vollzeit, dann in Teilzeit und später wieder zurück in Vollzeit? Ab dem 1. Januar 2019 soll es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher werden, die eigenen Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten. Bundesminister Hubertus Heil hat die Ressortabstimmung zum neuen Gesetz eingeleitet. Dieser sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt wird.

Voraussetzungen für den neuen Rechtsanspruch:

  • Arbeitgeber hat mehr als 45 Beschäftigte, bei 46 bis 200 Beschäftigten einer pro 15
  • Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
  • Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren
  • Schriftlicher Antrag mindestens drei Monate vor Beginn
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen

Dass der Rechtsanspruch erst ab einer Anzahl von 46 Beschäftigten besteht ist ein Kompromiss. Denn die Union forderte eine Grenze von mindestens 200 Beschäftigten. Gemessen an dieser Forderung, kann von einem Erfolg gesprochen werden. So werden mindestens 21,5 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dem neuen Gesetz profitieren. Richtig und wichtig ist, dass der Gesetzentwurf auch vorsieht, dass die Rückkehr in Vollzeit für die erleichtert wird, die schon in Teilzeit sind und wieder mehr arbeiten wollen. 1,8 Mio. Teilzeitbeschäftigte wünschen sich das. Wenn sich jemand aus Teilzeit in seinem Unternehmen erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, muss der Arbeitgeber darlegen, dass der Arbeitsplatz nicht verfügbar war oder es eine/n besser geeigneten Bewerber/in gab. Die Beweislast trägt also der Arbeitgeber.

Alles in allem ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität und Vereinbarkeit von Arbeit und Leben. Es ermöglicht, seine Arbeitszeit seinen persönlichen Umständen anzupassen und eben nicht in einer Teilzeitfalle zu stecken. Zudem bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz einen Beitrag dazu leisten wird Altersarmut, wovon Frauen besonders oft betroffen sind, einzudämmen.

Für diesen Gesetzesentwurf werden wir, die SPD Bundestagsfraktion, in dem Gesetzgebungsverfahren nun kämpfen und uns gegenüber der Union durchsetzen.