Am vergangenen Sonntag hat sich die Koalition über die Einführung der Grundrente geeinigt. Bis zu 1,5 Millionen Menschen werden ab dem 01. Januar 2021 von der neu einzuführenden Grundrente profitieren.

Wer mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat und dabei nur zwischen 30 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens verdient hat, bekommt damit mehr Rente. Dabei werden auch die Jahre berücksichtigt, in denen eigene Kinder erzogen und Angehörige gepflegt wurden.

Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, wie CDU und CSU es wollten, wird es nicht geben. Stattdessen wird es eine Einkommensprüfung geben – automatisch und ohne Antrag.

Welche Wirkung die Grundrente haben kann, zeigt sich an konkreten Rechenbeispielen: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente bekommt sie über 400 Euro mehr und damit eine Monatsrente von 933,66 Euro.

Berechnung:

durchschnittlicher Verdienst =0,4 EP

Rente aus eigener Beitragszahlung: 40 Jahre x 0,4 EP x 33,05 € (aRW West ab 7/2019) = rd. 529 €

Grundrentenzuschlag: 35 x (0,4 EP – (0,4 EP x 12,5 %)) x 33,05 € (aRW West ab 7/2019) = rd. 405 €

Gesamtrente: 529 + 405 = 934 Euro (brutto)