Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den deutschen Großstädten sind nicht erst seit gestern vorhanden. Exorbitante Mieterhöhungen gehören beinahe schon zum Alltag. Diejenigen die eine neue Mietwohnung suchen, müssen vielfach Mieterhöhungen von 40% und mehr hinnehmen. Jetzt ist klar, es kommt ein wirksames Mittel gegen unglaubliche Mieterhöhungen: die Mietpreisbremse!

Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten eingesetzt. Sie soll verhindern, dass Wiedervermietungen dazu genutzt werden die Mieten exorbitant in die Höhe zu treiben. Dies wird dadurch gelingen, dass dann in den entsprechenden Gebieten bei einer Wiedervermietung die Miete nur noch bis zu 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. So wird die Mietpreisbremse nachhaltig dort wirken, wo sie notwendig ist.

Wir wollen kurzfristig einen besseren Mietschutz und gleichzeitig Investitionen in den notwendigen Neubau. Deswegen ist die Vermietung neu gebauter Wohnungen und umfassend modernisierter Wohnungen ausgenommen.

Zum Gesetzespaket gehört neben der Mietpreisbremse auch die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht. Das heißt, wer künftig den Makler beauftragt, der zahlt auch dessen Rechnung. Das ist ein klassisches Prinzip im täglichen Leben und gilt nun endlich auch bei der Wohnungssuche.

Eines ist klar, Wohnraum der auch für untere und mittlere Einkommensgruppen bezahlbar ist, muss es auch in den Innenstädten weiterhin geben. Wir wollen keine Luxusstadtgebiete in denen sich nur noch Reiche eine Wohnung leisten können.

Wohnungen und auch das Wohnumfeld sind wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten sind wichtige Bausteine für eine gerechte, soziale Politik und längst überfällig. Dafür haben wir geworben und gekämpft – jetzt setzten wir dieses zentrale Vorhaben um.