Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den deutschen Großstädten sind nicht erst seit gestern vorhanden. Exorbitante Mieterhöhungen gehören beinahe schon zum Alltag. Diejenigen die eine neue Mietwohnung suchen, müssen vielfach Mieterhöhungen von 30% und mehr hinnehmen. Jetzt ist klar, es kommt ein wirksames Mittel gegen unglaubliche Mieterhöhungen: die Mietpreisbremse!

Der Gesetzentwurf ist mittlerweile fertig und nun beginnt die Abstimmung zwischen den Ressorts und wir werden wahrscheinlich bis zur Sommerpause das Gesetz verabschieden. Die Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten eingesetzt. Sie soll verhindern, dass Wiedervermietungen dazu genutzt werden, die Mieten exorbitant in die Höhe zu treiben. Dies wird dadurch gelingen, dass in den entsprechenden Gebieten bei einer Wiedervermietung die Miete nur noch bis zu 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. So wird die Mietpreisbremse nachhaltig dort wirken, wo sie notwendig ist.

Zum Gesetzespaket gehört neben der Mietpreisbremse auch die Einführung des Bestellerprinzips bei Maklerkosten. Damit gilt, wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen.

Eines ist klar, Wohnraum der auch für untere und mittlere Einkommensgruppen bezahlbar ist, muss es auch in den Innenstädten weiterhin geben. Wir wollen keine Luxusstadtgebiete, in denen sich nur noch Reiche eine Wohnung leisten können.

Wohnungen und auch das Wohnumfeld sind wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten sind wichtige Bausteine für eine gerechte, soziale Politik und längst überfällig. Dafür haben wir geworben und gekämpft – jetzt sind wir mittendrin bei der Umsetzung.