Kulturelle Wurzeln respektieren — doppelte Staatsbürgerschaft einführen
Im Februar 2013 wurde einer jungen Frau seitens der Passbehörde der Stadt Hanau die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt, deutscher Pass und Personalausweis wurden konfisziert. Was war passiert? Die Betroffene wurde Opfer des sogenannten Optionsmodells, und so wie ihr kann es demnächst Tausenden junger Menschen ergehen, die deutsche Staatsbürger auf Zeit sind.
Verantwortlich hierfür ist die am 01. Januar 2000 in Kraft getretene Novellierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Kern der Novelle: In Deutschland geborene Kinder hier lebender Ausländer erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit (Geburtsortsprinzip) und in vielen Fällen die Staatsangehörigkeit der Eltern (Abstammungsprinzip). Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr jedoch müssen sie sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Oder anders ausgedrückt: In beiden Ländern verwurzelt, werden sie gezwungen, sich als junge Erwachsene von einer Wurzel zu trennen. Tun sie es nicht, verlieren sie automatisch ihre deutsche Staatsbürgerschaft.
Aufgrund von Sonderregelungen entfaltet das Optionsmodell bereits in 2013 seine Wirkung, da die ersten Betroffenen in diesem Jahr ihr 23. Lebensjahr vollenden. Allein im Januar 2013 verloren 18 von ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft. Ab 2018 werden jährlich etwa 40.000 Personen optionspflichtig. Bis dahin wird für etwa 5.000 junge Menschen pro Jahr das Optionsmodell rechtswirksam.
Die eingangs erwähnte junge Frau aus Hanau hatte sich im Übrigen für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Nur hatte sie ihren Antrag aus Behördensicht zu spät gestellt. Jetzt trifft sie die volle Wucht der Bürokratie. Zum einen wurde sie als nunmehr türkische Staatsangehörige zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde verwiesen, zum anderen könnte ihr sogar die Staatenlosigkeit drohen. Um weiterhin als Deutsche zu gelten, musste sie nämlich ihre türkische Staatsbürgerschaft ablegen.
67 Prozent der Betroffenen wollen die doppelte Staatsbürgerschaft
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Studie veröffentlicht, die sich mit der Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts beschäftigt. Dieser Studie zufolge entscheiden sich 98 % der befragten Optionspflichtigen für die deutsche Staatsbürgerschaft, 67 % jedoch hegen den Wunsch nach einer doppelten Staatsbürgerschaft. Dieser Wunsch geht einher mit dem internationalen Trend zur Mehrstaatlichkeit — einem Trend, dem auch Deutschland endlich Rechnung tragen muss.
Meine Forderungen:
Kulturelle Wurzeln müssen in Deutschland respektiert werden! Die Betroffenen dürfen nicht länger in den Konflikt einer Gewissensentscheidung zwischen zwei Kulturen geraten. Die BAMF-Studie zeigt zudem, dass Einbürgerungen in Deutschland stark rückläufig sind. Hierfür spielen die von konservativer Seite aufgebauten Hürden wie z.B. Sprach- und Einbürgerungstest eine wesentliche Rolle. Ich plädiere daher für eine moderne Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts. Dazu gehört auch die Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft. Das geltende Recht ist eine Ungleichbehandlung gegenüber Jugendlichen aus EU-Staaten sowie aus binationalen Ehen, die beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen. Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich bedenklich und muss abgeschafft werden.
Am 13.03.2013 befasste sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit der Optionspflicht. Nähere Informationen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung27/Stellungnahmen_SV/index.html