Am 30. Juni hat der Bundestag und am 7. Juli die Ehe für alle beschlossen. Damit ist der Weg für die Ehe für alle endlich frei und die Ehe auch für Homosexuelle Paare geöffnet. Auch in der Länderkammer gab es eine große Mehrheit für die Ehe für alle. In der Woche davor hatte der Bundestag die historische Entscheidung getroffen.
In namentlicher Abstimmung haben wir Abgeordnete mit einer großen Mehrheit für den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 18/6665, 18/12989) gestimmt. Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus. Damit ist es Homosexuellen ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, eine Ehe auf den Standesämtern zu schließen – genau wie heterosexuelle Paare. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit vielen Jahren gekämpft. Das freut mich für viele meiner Freunde, die jetzt endlich heiraten dürfen und dies auch wollen, ganz besonders!
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Damit erlangen schwule oder lesbische Ehepaare auch das volle Adoptionsrecht, was bedeutet: Sie können gemeinsam Kinder adoptieren.
Konkret heißt das, dass Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, bei den Standesämtern ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen können. Das erfolgt dann rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Das ist wichtig für die Stichtage zur Berechnung des Versorgungs- oder Zugewinnausgleichs bei einer eventuellen Scheidung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden können. Lebenspartner, die keine Ehe eingehen wollen, führen ihre Lebenspartnerschaft natürlich gerne einfach fort.
Ein guter Tag für ein offenes und liberales Land!