Der Deutsche Bundestag hat das Rentenpaket beschlossen, es wird zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Mit diesem Paket setzen wir ein deutliches Zeichen für mehr Solidarität und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Es liegen in der Rentenpolitik noch viele Herausforderungen vor uns, die eine lebensstandardsichernde und armutsfeste Rente gewährleisten. Doch das Rentenpaket ist die erste Reform seit Jahren, die Leistungsverbesserungen für die Versicherten enthält. Die Arbeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land wird nun stärker anerkennt und honoriert. Dies ist ein politischer Richtungswechsel und in diese, richtige Richtung muss es auch weiterhin gehen.
Das Rentenpaket umfasst insgesamt vier Bereiche:
- Die Rente ab 63 – abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren
- Die verbesserte Anerkennung von Kindererziehung – die sogenannte Mütterrente
- Die verbesserte Erwerbsminderungsrente
- Die Erhöhung des Reha-Budgets
Die Rente ab 63 – abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren
Die Rente ab 63 beutet, dass Menschen ab dem Alter von 63 Jahren, die lange berufstätig waren und 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, abschlagsfrei in Rente gehen können. Von dieser Regelung werden unmittelbar 200 000 Menschen profitieren.
Zu den Beitragsjahren zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, Wehr- oder Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wurde sowie freiwillige Beiträge, wenn innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden.
Auch kurzfristige Unterbrechungen der Berufstätigkeit verhindern nicht die Rente mit 63, denn vorübergehende Zeiten von Arbeitslosengeld-I-Bezug werden berücksichtigt. Bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre werden Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezugs nur dann nicht mitgerechnet, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt liegen und nicht durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt sind.
Die verbesserte Anerkennung von Kindererziehung – die sogenannte Mütterrente
Die verbesserte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung, die sogenannte Mütterrente bedeutet, dass Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet bekommen. Mütter und Väter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, bekommen auch weiterhin pro Kind drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Bei allen anspruchsberechtigten Müttern oder Vätern, die bereits Rente beziehen, wird der zusätzliche Rentenanspruch automatisch berücksichtigt. Von dieser Regelung werden ab Juli 9,5 Millionen Menschen profitieren.
Die verbesserte Erwerbsminderungsrente
Die höhere Erwerbsminderungsrente bekommen Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werden. Es wird so gerechnet, als ob der Versicherte bis zum vollendeten 62. Lebensjahr, anstatt wie bisher bis zum 60. Lebensjahr, gearbeitet hat.
Da bei vielen Erwerbsgeminderten gerade in den letzten Jahren der Erwerbstätigkeit oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, werden die letzten vier Jahre vor der Rente so behandelt, dass sie den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.
Die Erhöhung des Reha-Budgets
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Zusätzlich zur bisherigen Anpassung der jährlichen Ausgaben soll das Reha-Budget um rund 100 Mio. Euro erhöht werden. Bis zum Jahr 2017 steigt dieser Betrag auf bis zu 233 Mio. Euro.
Damit all diese wichtigen Verbesserungen für die Rentnerinnen und Rentner auch dauerhaft bestehen bleiben, sorgen wir für stabile Beiträge zur Rentenversicherung. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ab dem Jahr 2019 vereinbart.
Unter dem Motto „nicht geschenkt, sondern verdient“ steht das gesamte Rentenpaket. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Gerechtigkeit, für all diejenigen die lange und hart gearbeitet haben. Die Solidarität zwischen den Generationen ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil sozialdemokratischer Politik.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.rentenpaket.de