Frauen verdienen es, mehr zu verdienen
Mann stelle sich vor, er hätte im Januar und Februar gearbeitet, auf dem Gehaltscheck des jeweiligen Monats jedoch hätte eine 0 geprangt. Ende März dann endlich Geld, allerdings eine lächerliche Summe.
Dieses Beispiel soll die Einkommenssituation berufstätiger Frauen in Deutschland illustrieren, vor allem im Verhältnis zu ihren männlichen Pendants. Gemeint ist die Lohnlücke und das Symbol für diese Lohnlücke ist der „Equal Pay Day“, der in diesem Jahr auf den 21. März fällt. An diesem Tage schließt sich rechnerisch die Lohnlücke — auch Gender Pay Gap genannt —, die sich im Jahr zuvor zwischen den Einkommen von Männern und Frauen auftat.
Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland sind — bei gleicher Arbeitszeit — beispiellos. Im Vorfeld des diesjährigen „Equal Pay Day“ meldet das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung vom 19. März 2013, dass „der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen im Jahr 2012 mit 15,21 Euro um 22 % niedriger als der von Männern (19,60 Euro) war“. Dieser Einkommensrückstand ist auch bei gleicher Tätigkeit zu beklagen. Somit bleiben Verdienstunterschiede von Frauen und Männern seit über 15 Jahren eine Konstante. Im europäischen Vergleich (EU-27-Durchschnitt = 16 %) liegt Deutschland an drittletzter Stelle und so am traurigen Tabellenende.
Was sind die Gründe für den Gender Pay Gap?
Verantwortlich für Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern sind atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeit- und Minijobs, branchenspezifische Gründe sowie die Tatsache, dass Frauen weniger leitende Positionen besetzen. In der Folge sind Frauen nicht nur während ihres Erwerbslebens benachteiligt, sondern durch die mit der Entgeltlücke verbundenen geringeren Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sogar Leidtragende in doppelter Hinsicht.
Deshalb ist es richtig, dass
• Lohndiskriminierung abgestellt wird
• ein flächendeckender Mindestlohn eingeführt wird
• Minijobs abgeschafft werden, damit der volle Anspruch auf Urlaub, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung gewährleistet ist.
• ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung geschaffen wird.
• Soziale Arbeit, also die Arbeit am Menschen, aufgewertet wird.
• eine verbindliche Frauenquote in Führungspositionen eingeführt wird.
Links:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/03/PD13_108_621.html
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709781.pdf