Am 8. Juli habe ich – als Berichterstatterin der AG Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion – an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) teilgenommen. Das Gericht hat die ökonomische Bedeutung dieser Steuer analysiert und die Verschonungsregeln kritisch hinterfragt. Sowohl die Bundesregierung, als auch die Wirtschaftsverbände, allen voran der Verband der Familienunternehmer ASU, haben das aktuelle Gesetz verteidigt. Das Urteil ist für den Herbst angekündigt.
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) liegt derzeit zum dritten Mal innerhalb von 20 Jahren dem Bundesverfassungsgericht zu einer grundsätzlichen Prüfung vor. Nachdem 1995 und 2006 insbesondere Bewertungsfragen behandelt wurden, wird nun auf Vorlage des Bundesfinanzhofs die steuerliche Verschonung des Betriebsvermögens geprüft.
Das geltende Gesetz fußt im Wesentlichen auf der Erbschaftsteuerreform aus dem Jahr 2008. Ein wichtiges Ziel war es, die Unternehmensnachfolge steuerlich zu erleichtern, damit Arbeitsplätze oder Investitionen nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund wurden sehr weitreichende Verschonungsmöglichkeiten eingeführt, sodass eine Besteuerung von Betriebsvermögen aktuell kaum stattfindet.
So verwundert es nicht, dass der Bundesfinanzhof die Erbschaftsteuer dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat. Seine Hauptkritikpunkte sind: Steuerpflichtige, die Betriebsvermögen erben, sind gegenüber Erwerbern anderer Vermögensarten überprivilegiert. Des Weiteren ist die Verschonung des Betriebsvermögens von der Höhe der Erbschaft und damit der Leistungsfähigkeit des Erben unabhängig, auch sehr wertvolle Unternehmen können völlig steuerfrei übertragen werden. Ebenso wird der Rechtfertigungsgrund für die Verschonung, der Arbeitsplatzerhalt, als nicht stichhaltig angesehen. Zum einen greift die Lohnsummenklausel nur bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern, zum anderen gibt es laut Bundesfinanzhof keine Hinweise darauf, dass eine Besteuerung von vererbten Unternehmen zu Arbeitsplatzabbau oder Investitionsrückgang führt.
Vor Gericht haben sowohl die Bundesregierung als auch die Wirtschaftsverbände, allen voran der Verband der Familienunternehmer ASU, das aktuelle Gesetz verteidigt. Beide insistieren darauf, dass ohne die Privilegierung des Betriebsvermögens Arbeitsplatzverluste und Investitionsrückgang zu erwarten wären. Die Richter haben diesbezüglich intensiv nachgefragt und fundierte Belege eingefordert. Nicht nur der Umfang, auch die Zielgenauigkeit der Verschonungsmöglichkeiten wurde kritisch hinterfragt. Ebenso wurde von Teilen des Gerichts die Bedeutung der Erbschaftsteuer für die Umverteilung von Vermögen betont.
Dort wo der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht gefährdet ist, ist eine gerechte Besteuerung der Erben unerlässlich. In den letzten Jahrzehnten hat eine massive Vermögenskonzentration stattgefunden, der nur durch eine stärkere Besteuerung dieser Bestände entgegengetreten werden kann.