Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind in Deutschland weit verbreitet. Häufig sind damit auch Menschenhandel und Ausbeutung der Beschäftigten verbunden. Um den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verstärken wird an einer Gesetzesänderung gearbeitet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschäftigten wir uns am Montag, 28. November 2016 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

Der Umfang der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist enorm. So schätzt das Bundesfinanzministerium (BMF) den Schaden für den deutschen Fiskus auf über 509 Millionen Euro für das Jahr 2015. Auch die Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist auffallend hoch. So wurden im vergangenen Jahr über 150.000 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung abgeschlossen. Diese Zahlen zeigen das große Ausmaß der deutschen Schattenwirtschaft.

Die mit der Schwarzarbeit erzielten Gewinne gehen nicht nur zu Lasten der deutschen Steuerzahler, sondern werden in erster Linie auf dem Rücken der Beschäftigten erwirtschaftet. So wird der Mindestlohn dadurch umgangen, dass zusätzliche Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den Stundenlohn angerechnet werden. Auch die 450-Euro-Jobs sind ein Einfallstor für die Schwarzarbeit. So werden MitarbeiterInnen, die mehr arbeiten möchten unter Druck gesetzt: Bis 450 Euro werden sie offiziell beschäftigt, jeder weitere Verdienst wird dann „schwarz“ bezahlt. Vielfach kommt es durch die Schwarzarbeit auch zu Lohndumping, da die Beschäftigten durch die illegale Beschäftigung verstärktem Druck durch den Arbeitgeber ausgesetzt sind, die die Arbeitsbedingungen nach ihren Wünschen so diktieren können.

Die bei der Anhörung anwesenden ExpertInnen äußerten sich grundsätzlich positiv über den vorliegenden Gesetzesentwurf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobte ausdrücklich alle Maßnahme gegen die immer noch weit verbreitete Schwarzarbeit. Ebenso wurden die geplanten Verbesserungen im Bereich des Informationsaustauschs der Behörden und die Modernisierung der IT-Ausstattung positiv hervorgehoben. Darüber hinaus sollen sowohl die Zollverwaltung als auch die Länderbehörden weitere Kompetenzen erhalten.

Die öffentliche Auftragsvergabe spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Schwarzarbeit. So soll künftig der Ausschluss von Bewerbern, die bereits gegen Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit verstoßen haben in stärkerem Ausmaß von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Bisher wurden solche Bewerber lediglich von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Problematisch ist und bleibt der Personalmangel – hier besteht noch Nachbesserungsbedarf. Damit die zusätzlichen Kompetenzen durchgesetzt werden können. Dies geht nur mit ausreichend Personal, so die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Diesen Punkt werden wir als SPD-Bundestagsfraktion in den nun folgenden parlamentarischen Beratungen besonders im Auge behalten.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung werden wir einen weiteren Schritt hin zu besserer Arbeit und größerer Steuerehrlichkeit gehen. Davon bin ich fest überzeugt. Ich bin mir aber auch sicher, dass dieses Gesetz alleine nicht ausreichen wird. Wir müssen nach der Verabschiedung für eine effektive Kontrolle der Maßnahmen sorgen, sodass das Gesetz kein zahnloser Papiertiger bleibt.

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