Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Die steigende Zahl an Flüchtlingen stellt für Deutschland nicht nur eine Herausforderung dar, sondern bietet auch Chancen. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie gebraucht. Ziel muss es sein, das Potential vieler Flüchtlinge zu erkennen und zu fördern.
Der Wettbewerb um Fachkräfte und die vielen nicht besetzten Ausbildungsstellen sind zwei Gründe, warum arbeitsmarktpolitisch Flüchtlinge einbezogen werden sollten. Die Menschen, die jetzt nach Deutschland kommen sind oft gut ausgebildet. In jedem Fall verfügen sie über den Willen einer Arbeit nachzugehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Doch was müssen die potentiellen Arbeitnehmer und die Arbeitgeber beachten?
Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, dürfen ohne Einschränkung einer Beschäftigung nachgehen. Asylbewerber und Geduldete dürfen seit Beginn dieses Jahres bereits nach drei Monaten arbeiten. Diese Erleichterung hat die SPD im Herbst 2014 durchgesetzt. Dennoch besteht für diesen Personenkreis ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang. Das heißt, dass sie eine Bescheinigung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit benötigen, um einer Beschäftigung nachgehen zu können. Dabei wird darauf geachtet, dass die Arbeitsbedingungen nicht schlechter sind, als für inländische Arbeitnehmer bei vergleichbarer Arbeit. Dadurch sollen negative Folgen, wie ein „Dumping“ der Arbeitsbedingungen verhindert werden. Außerdem wird geprüft, ob nicht ein Deutscher, ein EU-Staatsbürger oder ein ausländischer Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus Vorrang hat (Vorrangprüfung). Für Flüchtlinge und Geduldete, die seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland sind, entfällt diese Prüfung. Auch bei Fachkräften in „Mangelberufen“ findet keine Vorrangprüfung mehr statt.
Ausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete möglich. Mit der Änderung des Bleiberechts am 2. Juli 2015 wurde die gesetzliche Klarstellung bewirkt, wonach Menschen in einer qualifizierten Berufsausbildung nicht mehr abgeschoben werden. Diese Umsetzung einer Forderung der SPD-Bundestagsfraktion gibt Rechtssicherheit. Arbeitgeber wissen nun, dass ihr Auszubildender nicht abgeschoben wird, wenn sie einem Geduldeten oder einem Asylbewerber mit offenem Verfahrensausgang einen Ausbildungsvertrag geben. Der junge Asylbewerber oder Geduldete weiß, dass er die Ausbildung sicher beenden kann. In einigen Fällen bedarf es der Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Lange Asylverfahren erschweren den Flüchtlingen die Jobsuche. Ein schneller und unkomplizierter Zugang zum Arbeitsmarkt bietet den Flüchtlingen die Möglichkeit, sich schneller und besser zu integrieren. Viele Flüchtlinge sind hoch motiviert und können damit fehlende Sprachkenntnisse und Zeugnisse kompensieren. Dennoch ist es wichtig, dass Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommen und es müssen von den Jobcentern mehr Deutschkurse angeboten werden.
Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass eine dauerhafte und strukturelle Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund gewährleistet werden muss. Zudem müssen die bewilligten Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schnell besetzt werden. Anträge müssen schnell bearbeitet und entschieden werden, um eine zeitnahe und gezielte Integration der Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem muss ein transparentes und modernes Einwanderungsgesetz auf den Weg gebracht werden, auch um dem demografischen Wandel zu begegnen.
Diese ganzen arbeitsmarktpolitischen Aspekte müssen einhergehen mit einer Willkommenskultur. Hilfsbereitschaft muss anerkannt und unterstützt werden. Anschläge auf Flüchtlingsheime hingegen müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaats konsequent verfolgt werden.
Eine faire und nachvollziehbare Quote bei der Aufnahme von Flüchtlingen in der EU muss angestrebt werden. Die Fähigkeiten und Talente, derer, die zu uns kommen, sind eine Bereicherung für uns alle. Hier bieten sich große Chancen für unsere Gesellschaft und jeden einzelnen Flüchtling.