Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz BImA, verwaltet Grundstücke und Gebäude, die sich im Besitz des Bundes befinden. Sofern der Bund diese für entbehrlich hält, werden sie nach einem bestimmten Verfahren auch durch die BImA veräußert. Hierbei erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der das höchste Gebot abgibt. In der Praxis führt dies insbesondere in begehrten Innenstadtlagen dazu, dass private Investoren die Zuschläge bekommen und die Kosten durch hochpreisigen Wohnraum oder andere renditeträchtige Nutzungsformen einzuspielen versuchen.
In Friedrichshain-Kreuzberg hat die BImA ein Grundstück am Frankfurter Tor und nun auch das Dragonerareal so veräußert. Das nimmt der Landes- und Bezirkspolitik viele Spielräume, sich um bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt zu kümmern. Aus diesem Grund habe ich mit Kolleginnen und Kollegen schon seit vielen Monaten in der SPD-Fraktion für eine andere Liegenschaftspolitik des Bundes geworben.
Am Dienstag nun haben wir einen ersten Schritt nach vorn gemacht und in der SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier verabschiedet, das eine Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes fordert. Zentrale Punkte dieses Papiers sind:
- Die BIMA muss ihre Verkaufspolitik stärker als bisher an wohnungspolitischen, städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen ausrichten.
- Die Wohnungen in Hand der BIMA leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum – insbesondere in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
- Die Liegenschaften des Bundes müssen genutzt werden können, um Herausforderungen wie die Unterbringung von Flüchtlingen zu meistern.
- Eine aktive Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik der Länder und Kommunen muss auf die neue Liegenschaftspolitik des Bundes abgestimmt werden.
Um diese Punkte zu erreichen schlägt die SPD-Bundestagsfraktion nun eine Änderung des BIMA-Gesetzes vor, die insbesondere folgende Punkte beinhalten soll:
- Gemeinwohlorientierung als gesetzlicher Zweck der BIMA wird verankert
- Konzeptausschreibungen als eine Vergabemöglichkeit für Grundstücke wird ergänzt
- Bei der Veräußerung von Wohnungsbeständen soll den Kommunen ein Erstzugriffsrecht ohne Ausschreibung eingeräumt werden
- Die BIMA wird verpflichtet, gegenüber privaten ImmobilienerwerberInnen vertragliche Auflagen zu schließen, die bspw. die Aufteilung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verhindern und bei Weiterverkauf die Mehrerlöse der öffentlichen Hand sichern.
- Die BIMA wird zu einer aktiveren Verwaltung ihrer eigenen Liegenschaften verpflichtet, die den Werterhalt sicherstellen.
Nun muss die Union Farbe bekennen und sich fragen, ob sie auch eine neue Liegenschaftpolitik haben will. Darüber wird die SPD-Bundestagsfraktion in den nächsten Wochen verhandeln.