Wenn wir eines aus der internationalen Finanzkrise seit 2007 gelernt haben, dann dass sich die Finanzwirtschaft an der Finanzierung des Staates beteiligen muss. Über die Frage, wie eine solche Beteiligung auszusehen hat, wird seitdem gestritten. Für uns als SPD war immer klar, eine Finanztransaktionssteuer ist hierfür die beste Wahl.
Zunächst einmal ist festzuhalten: ohne die SPD gäbe es die Verhandlungen über eine europäische Finanztransaktionssteuer gar nicht. Nur auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion hat sich die damalige Bundesregierung im Jahr 2012 überhaupt erst zu Verhandlungen bereit erklärt.
Seit 2013 verhandeln zehn Staaten der EU über die Einführung einer gemeinsamen europäischen Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit. Es gab während dieser Verhandlungen zwar Fortschritte über eine entsprechende Ausgestaltung der Steuer, jedoch ohne ein endgültiges Ergebnis. Für diese erfolglosen Verhandlungen trägt der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble die politische Verantwortung.
Daher sind wir in der SPD der Meinung, dass die Blockaden überwunden werden müssen. Gemeinsam mit Frankreich wurde ein neuer Anlauf unternommen. Als Vorbild dient die bereits existierende französische Finanztransaktionssteuer. Diese soll künftig auf die zehn Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit ausgeweitet werden. Unser aktueller Finanzminister Olaf Scholz hat hierzu am 09.12.2019 einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt. Damit sollen künftig Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien besteuert werden. Der Steuersatz soll bei 0,2% liegen.
Dies ist ein erster Schritt hin zu einer umfassenden Besteuerung von Finanztransaktionen. Es bleibt weiterhin das Ziel der SPD, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, welche alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen umfasst.
Wir als SPD bevorzugen eine solche Finanztransaktionssteuer auf breiter Bemessungsgrundlage in Verbindung mit niedrigen Steuersätzen. Diese würden dann wahrscheinlich zwischen 0,1% (auf Aktientransaktionen) und 0,01% (auf Derivatetransaktionen) liegen. Im Vergleich zu den erhobenen Bankgebühren und Provisionen sind die diskutieren Steuersätze (zwischen 0,2% und 0,01%) äußerst gering. Daher wird sich eine Finanztransaktionssteuer auf Kleinanleger – welche nicht spekulativ am Aktienmarkt tätig sind – kaum auswirken.
Auf ihrer ersten Sitzung im Jahr 2020 werden die zuständigen Finanzminister über den vorliegenden Entwurf beraten. Im Anschluss sind dann die zehn Länder gefragt und müssen die Einigung in nationales Recht umsetzen.