Aktuell beraten wir im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Dieses Gesetz ist Teil des internationalen Anti-BEPS-Aktionsplans der OECD. Mit diesem Plan werden internationale steuerschädliche Praktiken bekämpft. Hierzu wurde eine EU-Richtlinie beschlossen, die bis Ende des Jahres 2019 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Das Gesetz wird dazu führen, dass künftig bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden müssen. Das damit verbundene Ziel ist klar: wir können auf schädliche, nicht gewollte – gleichzeitig aber noch legale – Steuertricksereien schneller reagieren und diese dann gesetzlich verbieten. So können wir mehr Steuergerechtigkeit herstellen.

Darüber hinaus sollten die gewonnenen Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Dies soll auch andere Staaten in der EU in die Lage versetzen, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume zu schließen.

Auch in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 11.11.2019 wurde deutlich, dass es sich hierbei um ein sinnvolles Instrument handelt. Dieses hätte sogar die Cum/Cum-Steuerskandale verhindern können.

Neben der vorgesehenen Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen fordern wir als SPD-Bundestagsfraktion auch eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen.

BEPS ist eine Abkürzung für Base Erosion and Profit Shifting. Dies bedeutet auf Deutsch: Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverschiebung.