Die Corona-Krise beherrscht noch immer unseren Alltag. Laufend bewerten wir die aktuelle Lage und suchen nach Lösungen für die akuten Probleme der Menschen. Wir haben bereits zahlreiche Maßnahmen beschlossen. In dieser Woche haben wir im Bundestag weitere Unterstützungen, etwa für Eltern und Studierende beraten und beschlossen, damit wir die Krise gemeinsam gut meistern werden.
Wichtig sind mir vor allem die Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Denn immer mehr Eltern können aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug nicht mehr einhalten. Daher soll dem in dieser Woche in erster Lesung beratenem Gesetzentwurf nach das Elterngeld für Eltern angepasst werden, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten: Da sie jetzt gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben. Werdende Eltern sollen sich keine Sorgen machen müssen: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona wirken sich nicht nachteilig auf die Höhe des Elterngeldes aus.
Auch der unsicheren Situation der Studierenden und Beschäftigten im Wissenschaftsbereich haben wir uns angenommen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen beraten. Gerade diese Krise zeigt uns, wie wichtig die Wissenschaft ist, um Herausforderungen wie eine Pandemie zu bewältigen. Damit der wissenschaftliche Nachwuchs trotz der aktuellen Situation die Qualifizierungsziele erreichen kann, wollen wir die Höchstbefristungsgrenzen vorübergehend verlängern. Für die Studierenden kann aus unserer Sicht über die bereits getroffenen Maßnahmen und den Gesetzesentwurf hinaus noch mehr getan werden. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren weiter dafür einsetzen, dass die Bildungsministerin sich klar dazu bekennt, das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit im BAföG anzurechnen.
Um die Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verbessern, haben wir Änderungen im Veranstaltungsvertragsrecht beraten. Infolge der Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur- und Sportveranstaltungen abgesagt werden. Die nach Schätzungen des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft rund 80.000 abgesagten Veranstaltungen führen zu einem geschätzten Schaden in Höhe von 1,25 Mrd. Euro. Mit unserem Gesetzentwurf werden die Veranstalter*innen von Freizeitveranstaltungen berechtigt, den Inhaber*innen von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. So werden Veranstalter*innen und Betreiber*innen vor einem erheblichen Liquiditätsabfluss geschützt.
Ich bin mir sicher, dass diese und weitere Maßnahmen die Folgen der Covid-19-Pandemie abmildern werden. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, schon bestehenden und neu auftretenden Herausforderungen zu begegnen. Dabei beziehen wir aktuelle Entwicklungen ein, um zielgenau nachzusteuern und weitere Maßnahmen beschließen zu können.