Ich habe gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz gestimmt. Denn unabhängig von den konkreten Feinheiten migrationsrechtlicher Regelungen, die im Einzelnen heftig umstritten sind, widerspricht der Gesetzesentwurf in meinen Augen grundlegenden sozialdemokratischen Werten. Der Entwurf ist in seiner Handschrift hoch problematisch, obgleich vereinzelte Regelungen entschärft wurden. Die Entschärfung des ursprünglichen Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium ist den Verhandlungen von Sozialdemokrat*innen zu verdanken. Dennoch ist der Gesetzesentwurf für mich nicht der richtige Weg, die bestehenden Herausforderungen der administrativen Krise im Zusammenhang mit der Zuwanderung anzugehen.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz zielt allein auf Abschreckung und Abschiebung. Dabei herrscht unter denjenigen Menschen, die in Deutschland Zuflucht vor Krieg und Verfolgung gesucht haben, bereits jetzt große Angst vor Abschiebungen. Ein plastisches Bild von dieser Angst wurde in der Anhörung des Innenausschusses am Montag, den 3. Juni 2019 gezeichnet. Kinder würden aus Angst vor einer unangekündigten nächtlichen Abschiebung bereits mit ihren Schuhen zu Bett gehen, um für nächtliche Abschiebungen vorbereitet zu sein.
Der Gesetzesentwurf enthält zwar keinen neuen Status unterhalb der Duldung, wie von Bundesinnenminister Horst Seehofer ursprünglich gefordert. Er enthält jedoch eine neue Form der Duldung, die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Dieser Duldungsstatus bringt jedoch keine migrationsrechtlichen Fortschritte in Bezug auf einen wirksamen Umgang mit unterlassener Mitwirkung und Identitätstäuschung. Vielmehr werden Menschen so von Teilhabe und Integration ausgeschlossen. Und zwar nicht nur diejenigen, die keinen Pass vorlegen wollen und über ihre Identität täuschen, sondern auch all diejenigen, die schlichtweg keinen Pass vorlegen können.
Der neue Duldungsstatus vermag die Probleme im Zusammenhang mit der Passbeschaffung meiner Ansicht nach nicht zu lösen. Ich befürchte sogar, dass eine solche Regelung gegenteilige Effekte hervorrufen könnte. Wer nicht arbeiten darf und wem unter Umständen auch noch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden, für den könnte illegale Beschäftigung attraktiver werden. Zugleich wird durch die geplante Regelung nicht deutlicher, welche Bemühungen zur Beschaffung der Passdokumente überhaupt zumutbar sind. So treffen die Verschärfungen potentiell auch diejenigen, die bereits alles in ihrer Macht stehende tun, um die geforderten Dokumente zu beschaffen.
Darüber hinaus schreibt der Gesetzesentwurf zahlreiche Verschärfungen hinsichtlich der Haftvoraussetzungen und der Haftbedingungen vor. So wird das europarechtlich vorgegebene Trennungsgebot zeitlich befristet aufgehoben. Diese Maßnahme ist jedoch als Ausnahmeregelung zu einem wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz zu verstehen, der nur in Notlagen aufgehoben werden darf. Nun stellt sich die Frage, ob eine solche Notlage in Deutschland gegeben ist, oder ob nicht vorhersehbar war, dass die Kapazitäten in den speziellen Abschiebehaftanstalten nicht ausreichen würden. Darüber lässt sich gewiss streiten. Auch darüber, ab wann von einer großen Zahl von Drittstaatsangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, gesprochen werden kann. Meiner Meinung nach lässt sich aber nicht darüber streiten, dass zunächst alles Mögliche getan werden muss, damit Menschen, die sich in der Abschiebehaft befinden, nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Auch abseits der Aufhebung des Trennungsgebots halte ich die Passagen des Entwurfs zur Haft für problematisch. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden, das Grundrecht der Freiheit der Person einzuschränken, sind meiner Meinung nach zu recht sehr hoch.
Wir als SPD haben erreicht, dass nur Amtsträger*innen für den Geheimnisverrat im Zusammenhang mit Informationen über bevorstehende Abschiebungen als Täter*innen bestraft werden können. Der Anstiftung oder Beihilfe können sich zivilgesellschaftliche Unterstützer*innen jedoch strafbar machen. Es bleibt natürlich fraglich, inwieweit diese Fälle zur Anklage kommen würden. Aber allein die Tatsache, dass grundsätzlich auch die Beihilfe von Nicht-Amtsträger*innen strafbewährt ist, hat kriminalisierenden und abschreckenden Charakter und könnte Menschen davon abhalten, sich in der zivilgesellschaftlichen Arbeit mit Geflüchteten einzusetzen. Das halte ich für ein falsches Signal.
Ich will auch auf den Zugang zum Recht für geflüchtete Menschen eingehen. Wir haben im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, dass es eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung geben soll. Der Gesetzesentwurf sieht nun eine Regelung vor, nach der eine zweistufige Beratung durchgeführt werden soll. In der ersten Stufe erfolgt eine Gruppenberatung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Erst in der zweiten Stufe der Beratung, die individuell durchgeführt wird, sind auch Wohlfahrtsverbände zugelassen. Zwar begrüße ich es, dass die Beratungsregelung noch in den Entwurf mitaufgenommen wurde, um Zugang zum Recht zu gewährleisten. Allerdings ist eine Gruppenberatung dort, wo es um individuelle Schicksale und Rechtsfragen geht, keine Beratung, wie ich sie mir vorstelle.
Der Entwurf enthält darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Verschärfungen, die alle in Deutschland lebenden Ausländer*innen betreffen können. Die Verschärfung des Ausweisungsrechts kann gut integrierte, hier verwurzelte Menschen treffen, die sich beispielsweise unerlaubt vom Unfallort entfernen und zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt werden. Mit einer solchen Regelung wird meiner Auffassung nach keine migrationsrechtliche Verbesserung erzielt, sondern die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben.
Für eine gelungene Zuwanderung brauchen wir nicht nur ein Einwanderungsgesetz, das diesen Namen verdient. Wir müssen auch unsere rechtsstaatlichen Werte erhalten. Dazu gehört für mich als Sozialdemokratin insbesondere, dass die Grund- und Freiheitsrechte aller geachtet werden und alle Zugang zum Recht erhalten.