Am 21.03.2019 hat der Bundestag das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beschlossen. Das Gesetz setzt eine europäische Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen um. Das Gesetz schützt aber nicht nur Geschäftsgeheimnisse vor rechtswidriger Veröffentlichung, sondern dient auch dem Schutz von Whistleblowing.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung war zunächst Kritik ausgesetzt. Die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Änderungen ermöglichen nunmehr aber einen Schutz von Geschäftsgeheimnissen, ohne zu Lasten der Beschäftigten oder Journalist*innen zu gehen. Darüber hinaus kann nicht jede Information ohne weiteres zum Geschäftsgeheimnis deklariert werden. Vielmehr muss ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Informationen bestehen.
Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung gewährleistet den notwendigen Quellenschutz für Journalist*innen und stellt zudem hinreichend klar, dass Vereinbarungen in Arbeitsverträgen und andere arbeitsrechtliche Regelungen unberührt bleiben.
Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt, wenn es um den Schutz von Whistleblowing geht. Es tariert die Interessen von Unternehmen am Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse einerseits und die Interessen von Beschäftigten und Journalist*innen andererseits angemessen aus.