In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses haben wir in der vergangenen Woche den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen diskutiert.
Um eine bessere Abstimmung der Steuersysteme zu erreichen, wurde bereits Ende vergangenen Jahres das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie“ beschlossen. In den ersten Schritten der Umsetzung des sogenannten BEPS-Projekts wurde der Abbau von Informationsdefiziten der Steuerverwaltungen verabschiedet. BEPS sieht dabei die Verkürzung der Bemessungsgrundlage vor, indem Gewinne verlagert werden. Durch diesen Schritt haben wir die Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen erhöht.
Der nun vorgesehene nächste Schritt wurde von diversen Sachverständigen als guten Schritt zur weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts bewertet.
Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich um die Errichtung einer sogenannten Lizenzschranke. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass konzerninterne Ausgaben für Patente, Lizenzen, Konzessionen und Markenrechte den Gewinn in Deutschland steuerlich nicht mehr mindern sollen.
Aktuell werden die Zahlungen oft beim Empfänger im Ausland nicht oder nur sehr niedrig besteuert. Die Praxis der Niedrigbesteuerung europäischer Staaten, wie in den Niederlanden, Luxemburg oder der Schweiz hat zu einem Steuerwettbewerb geführt, den viele multinationale Konzerne zur Gewinnverlagerung genutzt haben.
Von der OECD wurden diese Steuerpraktiken als schädlich eingestuft (Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts). In Zukunft sollen die Steuern dem Staat zustehen, in dem die Wertschöpfung stattfindet.
Prof. Dr. Ekkehart Reimer von der Universität Heidelberg lobte den Vorstoß und beurteilte den Gesetzesentwurf als verfassungs- und unionsrechtlich konform. Prof. Dr. Frank Hechtner von der Freien Universität zu Berlin sprach sich ebenfalls für das Vorhaben aus und betonte, dass die geplante Reform zur Verhinderung von schädlichen Steuerpraktiken sehr hilfreich sein könne. Gewürdigt wurde der Gesetzesentwurf auch von Achim Pross von der OECD sowie Prof. Dr. Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof. Beide beurteilten das Vorhaben als gelungen.
Vereine und Gewerkschaften wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft lobten den Gesetzesentwurf ebenfalls. Darüber hinaus wünschen sie sich jedoch weitergehende nationale Regeln, um derartige Steuerpraktiken zu verhindern. Als SPD-Bundestagsfraktion fordern wird bereits seit Langem mehr Steuergerechtigkeit. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung weitere Vereinbarungen aus dem BEPS Projekt um. Das Gesetz bringt wichtige steuerpolitische Fortschritte. Die Regelung zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen international tätiger Unternehmen sind ein wichtiger Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion. Das Ziel ist die Bekämpfung des Aushöhlens der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung von Unternehmen ins Ausland.