Für die meisten Menschen in unserem Land ist das Führen eines Girokontos Teil des Alltags und eine Selbstverständlichkeit. Für über eine Millionen Menschen in Deutschland ist ein eigenes Konto jedoch alles andere als selbstverständlich. Insbesondere haben Wohnungslose, Menschen mit geringem Einkommen und viele Flüchtlinge kein eigenes Bankkonto. Dabei ist ein eigenes Konto ein bedeutender Schlüssel für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wer kein Konto hat, für den gestaltet sich sowohl die Wohnungs- als auch die Arbeitsplatzsuche extrem schwierig. Aus diesem Grund haben wir als SPD im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 die Einführung eines Girokontos für Alle gefordert.
Um die Diskriminierung zu beenden, hat die Bundesregierung im Oktober 2015 das Zahlungskontengesetz beschlossen. Am heutigen Freitag, den 15. Januar 2016 beginnt die parlamentarische Beratung. Es handelt sich bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Damit soll allen Menschen in Deutschland der Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) ermöglicht werden. Dieses Basiskonto enthält die typischen Funktionen eines Girokontos, wie Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
In den vergangenen 20 Jahren hat es mehrere Initiativen und Selbstverpflichtungen der Banken und Sparkassen im Hinblick auf das Konto für alle gegeben. Doch weder die Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft noch die Erklärung der Sparkassen zum BürgerInnenkonto haben die Zahl der kontolosen Menschen deutlich sinken lassen. Daher ist die Einführung des Basiskontos überfällig und eine gesetzliche Regelung notwendig.
Neben der Einführung des Basiskontos beinhaltet der Gesetzesentwurf zwei weitere Aspekte, die den finanziellen Verbraucherschutz in Deutschland stärken werden. Zum einen wird die Kostentransparenz deutlich verbessert. Hierzu soll es unter anderem ein Vergleichsportal im Internet geben, auf welchem die Kreditinstitute ihre Kostenstruktur öffentlich darlegen müssen.
Gleichzeitig soll der Kontowechsel von einer zur anderen Bank mit dem Gesetz erleichtert werden. Die beiden Banken werden zur Zusammenarbeit gezwungen. So soll künftig der Kontowechsel innerhalb von zwölf Werktagen komplett abgeschlossen sein, inklusive der Übernahme von Daueraufträgen.
Das Zahlungskontengesetz wird für viele Menschen in Deutschland die Chancen auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe erhöhen. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Diskriminierung sozial schwacher Menschen in unserem Land.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Finanzausschusses findet am 25. Januar 2016 eine öffentliche Anhörung statt. An dieser können alle interessierten BürgerInnen teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a07/anhoerungen/-/277770