Heute wurde im Bundestag beschlossen, dass 5,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren in unsere Kitas investiert werden. Das Gute-Kita-Gesetz wird die Qualität in den Kitas verbessern und Familien bei den Gebühren entlastet. Bei Eltern mit kleinem Einkommen werden die Gebühren ganz abgeschafft. Wer beispielsweise Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Wohngeld erhält, muss nicht mehr für Kita bezahlen. Daneben sieht das Gesetz eine soziale Staffelung der Gebühren vor, damit sie keine Hürde bei der Inanspruchnahme darstellen.
400.000 Betreuungsplätze sind in den letzten zehn Jahren entstanden. Mit dem Gute-Kita-Gesetz wird der Ausbau fortgesetzt, um der Nachfrage nach frühkindlicher Betreuung gerecht zu werden. Der Kitaplatzausbau hat mehr Fachkräfte hervorgebracht. Trotzdem gibt es zwischen den Bundesländern Qualitätsunterschiede, die mit dem Gesetz angeglichen werden sollen. Dabei werden jedem Bundesland zehn Maßnahmen zur Verfügung gestellt, wie zum Beispiel Betreuungsschlüssel, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume. Die Länder können die finanziellen Mittel dann selbstständig einsetzen.
Damit werden allen Kindern die gleichen Chancen auf eine gute Kinderbetreuung gegeben. Und alle Eltern müssen sich gute Kitas leisten können.