Die hohen Energiepreise bereiten seit Monaten vielen Mieter*innen große Sorgen. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss haben wir in bereits im Frühjahr ein gutes Instrument auf den Weg gebracht, um zahlreiche Bürger*innen zu unterstützen.

Diese Politik der Entlastungen setzten wir fort. Daher haben wir im Entlastungspaket III beschlossen: Der Heizkostenzuschuss wird fortgesetzt. Denn so entlasten wir kurzfristig, zielgerichtet und unbürokratisch bei den Wohnkosten.

Der Zuschuss von mindestens 415 Euro wird die Mehrkosten in der anstehenden Kälteperiode für Wohngeldbezieher*innen bestmöglich abfedern. Niemand soll zukünftig Angst haben müssen, seine Heizkosten nicht bezahlen zu können.

Der zweite Heizkostenzuschuss soll alle Haushalte erreichen, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen, wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch, die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen vom Heizkostenzuschuss profitieren.