Bereits im September des vergangenen Jahres habe ich die Berliner Steuerfahndung um die Überprüfung von fragwürdige Share Deals des Immobilienunternehmens Akelius gebeten. Im Nachgang hierzu sind mir noch weitere fragwürdige Immobiliendeals bekannt geworden. In diesen Fällen besteht der Verdacht, dass Akelius nicht nur gezielt die Grunderwerbssteuer umgangen hat, sondern auch das kommunale Vorkaufsrecht ausgehebelt hat.
Daher habe ich mit meinem erneuten Schreiben die Steuerfahndung darauf hingewiesen, dass Akelius systematisch die Grunderwerbsteuer umgeht und es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Wir müssen uns dafür vor Augen führen: Akelius beruft sich auf die legale Nutzung des Steuerschlupfloches Share Deals. Im Hintergrund hält das Unternehmen aber – und das wäre nicht mehr legal – alle Fäden zusammen. Jetzt liegt der Ball bei der Steuerfahndung.
Diese Share Deals sind einer der beliebtesten Steuertricks bei Immobiliengeschäften. Durch den Anteilskauf eines Unternehmens kann so die Grunderwerbsteuer umgangen werden.
Aus diesem Grund haben wir bereits 2018 im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir diese missbräuchliche Gestaltung eindämmen wollen. Am Mittwoch, 14. April hat der Finanzausschuss endlich die Beratungen zum entsprechenden Gesetz beendet. Monatelang wurde das Gesetzvorhaben von der Union blockiert. Angesichts der Enthüllungen über Korruption und Lobbyismus der letzten Wochen konnte die Union immer schlechter ihren Widerstand rechtfertigen. Der übermäßige Einsatz für die Immobilienlobby wurde auch in der Union anrüchig. Schließlich wird hier ein Geschäft mit dem Wohnraum, den wir so dringend benötigen, gemacht.
Ich freue mich, dass wir nun diese schwierigen Verhandlungen zum Abschluss gebracht haben. Um diese Steuerumgehung einzudämmen, verschärfen wir die geltenden Bedingungen. Künftig wird Grunderwerbsteuer bereits dann fällig, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren erworben werden. Damit ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.
Es ist kein Geheimnis, dass ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen in der SPD-Bundestagsfraktion eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels ShareDeals wollte. Wir haben gefordert, dass Share Deals künftig bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, um letztlich dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Leider haben CDU und CSU diese Forderung abgelehnt und damit eine noch effektivere Regelung verhindert. Wir in der SPD kämpfen weiter für mehr Steuergerechtigkeit. Aus diesem Grund werden wir auch die Bekämpfung der Share Deals in unser Bundestagswahlprogramm aufnehmen.