Es sind besondere Zeiten: Tag für Tag erreichen uns in Berlin tausende Menschen, die vor den russischen Angriffen auf die Ukraine flüchten. Sie werden bei uns sowohl von den Behörden als auch von der Bevölkerung bestmöglich versorgt und untergebracht. In den letzten Tagen haben wir wieder einmal gesehen, wie solidarisch und weltoffen unsere Hauptstadt ist. Die würdige Aufnahme der Geflüchteten ist ein riesiger Kraftakt, den wir nur gemeinsam bewältigen können.
Natürlich stellen sich bei der Ankunft in einem völlig fremden Land zahlreiche Fragen von logistischer und rechtlicher Natur. Durch die Aktivierung der „Massenzustroms-Richtlinie“ auf europäischer Ebene sorgen wir dafür, dass fast alle aus der Ukraine geflüchteten Personen zunächst einen pauschalen Schutzstatus (Aufenthaltstitel) erhalten, ohne ein individuelles Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine unbürokratische und solidarische Aufnahme. Auch geflüchtete Personen, die von der Richtlinie nicht erfasst werden, haben dank einer Verordnung des Bundesinnenministeriums vom 8. März mindestens bis Ende Mai einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir alle Kriegsflüchtlinge in Deutschland gleichwertig behandeln und empfangen, ohne aufgrund ihrer Nationalität oder ihres bisherigen Aufenthaltsstatus in der Ukraine zu unterscheiden.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, hat eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen rund um Rechtslage und Infrastruktur erstellt, welche ständig aktualisiert wird. Die Übersicht ist eine wichtige Hilfe für alle Geflüchteten und Personen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren!