Am Mittwoch, den 16. September, stellte die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström die Pläne der europäischen Kommission zur Einrichtung einer öffentlichen Investitionsgerichtsbarkeit vor. Ob diese Vorschläge als europäische Position in die laufenden TTIP-Verhandlungen eingebracht werden, hängt nun von den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Rat ab.
Der Vorschlag, der nun auf dem Tisch liegt, ist das Ergebnis der intensiven Kritik der Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie der Auswertung der im Frühjahr 2014 durchgeführten Konsultation der Europäischen Kommission.
Der Kern des nun vorgestellten Vorschlags sieht einen neu zu schaffenden Investitionsgerichtshof und ein Berufungsgericht als zweite Instanz vor. Die insgesamt 21 öffentlich bestellten Richter sollen gemeinsam von den USA und der EU ernannt werden. Dabei sollen je sieben Richter aus den USA, der EU und Drittländern kommen. Wichtiger als deren Herkunft ist jedoch die Einschränkung, dass diese Personen nach ihrer Bestellung zum Richter nicht mehr an Investitionsstreitigkeiten mitwirken dürfen.
Ein wichtiger Punkt im Vorschlag der Kommission ist, dass hier auch das Regelungsrecht der Regierungen der Mitgliedstaaten („right-to-regulate“) nun verankert und garantiert werden soll. Im Vergleich zu aktuellen Praxis ist dies ein großer Fortschritt, den ich als selbstverständlich erachte.
Die vorliegenden Vorschläge müssen nun intensiv und kritisch geprüft werden. Auf den ersten Blick erscheinen sie sinnvoll, doch ist es auch weiterhin unser Ziel einen ständigen Internationalen Handelsgerichtshof zu schaffen. Ob die Vorschläge der Kommission auch wirklich das wert sind, was sie augenblicklich suggerieren werden die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat zeigen. Nach den Erfahrungen mit der Kommission in der Vergangenheit hinsichtlich Transparenz und Kritikfähigkeit ist hier kritische Sorgfalt absolut notwendig. Denn nur mit einem offenen, fairen und transparenten Verfahren für Investitionsstreitigkeiten kann TTIP überhaupt noch zu einem erfolgreichen Ende kommen. Dies stellt allerdings nicht die einzige Bedingung dar.
Es ist erfreulich, dass nun auch die Kommission begriffen hat: ISDS muss endgültig begraben werden. Auf jeden Fall gilt, dass die nun vorgestellten Anforderungen an einen Investitionsgerichtshof auch im CETA-Abkommen mit Kanada und allen weiteren zurzeit verhandelten Handelsabkommen verankert werden müssen (Die Forderungen der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion zum CETA-Abkommen finden Sie hier).