Am Mittwoch, 16.12.2020 haben wir im Deutschen Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Dieses beinhaltet viele wichtige und richtig gute steuerliche Regelungen für Alleinerziehende, Arbeitnehmer*innen, ehrenamtlich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Nachdem wir im Sommer den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zum Ende des Jahres 2021 auf 4.008 Euro angehoben haben, wurde mit dem Jahressteuergesetz diese Anhebung dauerhaft beschlossen. Dies ist ein wirklich wichtiger Beitrag für alle alleinerziehenden Mütter und Väter. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob nicht eine regelmäßige Anpassung, ähnlich wie beim Grundfreibetrag sinnvoll wäre. Denn damit könnten wir viele Alleinerziehende noch besser unterstützen.

Ebenso wichtig ist die Einführung der Homeoffice-Pauschale für all diejenigen, die während der Pandemie zu Hause arbeiten, aber kein eigenes Arbeitszimmer besitzen. Hier können für die Jahre 2020 und 2021 jeweils bis zu 600 Euro geltend gemacht werden. Wird die häusliche Wohnung nicht nur von einer Person als Homeoffice genutzt, können auch die anderen Personen die Pauschale geltend machen.

Für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine gibt es ebenfalls zahlreiche Verbesserungen und Entlastungen. So wurden der Übungsleiterpauschbetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro angehoben.

Darüber hinaus haben wir den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung um wichtige Zielsetzungen erweitert. So sind künftig Vereine und Organisationen als gemeinnützig anerkannt, die sich für die folgenden Zielsetzungen engagieren:
• Klimaschutz;
• Unterstützung für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden;
• Förderung der lokalen Kommunikation, der technischen Bildung sowie des Aufbaus und Betriebs eines lokalen freien Funknetzes (Freifunk).

Auch den Kampf gegen Steuerbetrug stärken wir im Jahressteuergesetz 2020. Wir verlängern einerseits die Verfolgungsverjährung bei schwerer Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre. Ebenso führen wir die strafrechtliche Möglichkeit zu einer rückwirkenden Einziehung von bereits vor dem 1. Juli 2020 verjährter Steueransprüche ein.

Bei diesem Gesetz gilt nun wirklich: viele gute Einzelpunkte verbinden sich zu einem klasse Gesamtergebnis. Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein gutes Gesetz für die Menschen in unserem Land!