Am internationalen Frauentag, der sich am 8. März jährte, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Übernahme der „Istanbul-Konvention“ endlich beschlossen. Die Istanbul-Konvention ist die Vereinbarung des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.
Das ist ein wichtiges Signal zum Schutz von Frauen vor Gewalt und insbesondere häuslicher Gewalt -hier in Deutschland, aber auch international. Deutschland hatte die Istanbul-Konvention bereit am 11. Mai 2011 in Istanbul, daher der Name, unterzeichnet, um es in der Folge in nationales Recht zu gießen. Das Besondere an der Istanbul-Konvention ist, dass es das erste europäische Abkommen ist, dem neben den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats (nicht zu verwechseln mit der EU), auch Drittstaaten beitreten können.
Mir ist wichtig, dass sich die unterzeichnenden Länder verpflichtet haben, die 81 Artikel mit entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählen Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Gewalt, Schutz und Unterstützung der Opfer, konkretere, rechtliche Vorgaben zur Ermittlung sowie zum Monitoring und zu notwendigen statistischen Erhebungen um die Gewaltproblematiken zu beobachten. Außerdem müssen alle relevanten Akteure, staatliche und nichtstaatliche sowie regionale Stellen miteinbezogen werden. Erst durch die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft kann ein ganzheitlicher Schutzrahmen der Prävention, des Opferschutzes und der Strafverfolgung sichergestellt werden.
Die Konvention konnte letztlich jetzt erst unterzeichnet werden, da die SPD-Bundestagsfraktion der Union noch eine Veränderung im Sexualstrafrecht abringen musste. Erst die Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ hat eine Umsetzungslücke im Artikel 36 (Sexuelle Gewalt, einschließlich von Vergewaltigung) geschlossen, die eine Voraussetzung zur Ratifikation der „Istanbul-Konvention“ war.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger sich bei möglichen Klagen und Gerichtsprozessen auf die Konvention stützen. Dies trägt ganz klar dazu bei, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Deutschland und Europa entscheidend zu stärken. Ich werde diesen Gesetzentwurf mit meiner Stimme unterstützen.
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535