Wegen der weiter sich zuspitzenden Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt steigt der Druck, weitere Maßnahmen dagegen zu ergreifen. So wird seit dem Frühjahr laut über die Enteignung der Deutschen Wohnen – dem größten Vermieter in Berlin – diskutiert. Im Herbst soll zu dem Thema ein Volksentscheid starten.  In diesem Zuge habe ich zu einigen Fragen für das MieterMagazin des Berliner Mietervereins Stellung bezogen:

Ist es für Dich grundsätzlich eine Option, dass Wohnungsunternehmen enteignet werden?

Das Grundgesetz sieht in Artikel 15 ausdrücklich die Möglichkeit vor, neben Produktionsmitteln und Naturschätzen auch Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen, wenn es dem Wohle der Allgemeinheit dient. Enteignungen sind im Unterschied zur landläufigen Meinung auch nichts Außergewöhnliches, sondern werden bspw. für Verkehrsprojekte regelmäßig vorgenommen. Die letzte Enteignung eines großen Unternehmens fand im Kontext der Finanzkrise bei der ehemaligen Hypo Real Estate (HRE) statt. Wohnungen sind ein besonderes Gut und bedürfen daher – im Unterschied zum Markt für Äpfel oder Brötchen – einer besonderen Regulierung. Aus gutem Grunde verbrieft die Landesverfassung das Recht auf angemessenen Wohnraum. Eine Enteignung von Wohnungen ist dann eine Option, wenn der ungebremste Mietpreisanstieg anders nicht schnell genug aufgehalten werden kann.

Welche Bedingungen müssten für eine solche Enteignung erfüllt sein?

Das Bundesverfassungsrecht setzt Enteignungen enge Grenzen. Der Eingriff in das Eigentum muss verhältnismäßig sein. Der Senat hat mehrfach erklärt, dass er alle landesrechtlich möglichen Maßnahmen ausgeschöpft habe. Trotzdem steigen die Mieten ungebremst weiter. Die Bundesregierung versagt, die Mietpreisbremse scharf zu stellen. Ein Nicht-Handeln und Versagen des Bundes darf jedoch nicht dazu führen, dass Wohnungseigentümer eine starke Nachfrage nach Wohnraum zur Profitmaximierung zu Lasten der Mieterinnen und Mieter ausnutzen. Die starken Mietpreissteigerungen der letzten zehn Jahre, insbesondere bei der Deutschen Wohnen, verdeutlichen eine unhaltbare Situation.

Siehst Du aktuell konkrete Veranlassungen für Enteignungen von Immobilieneigentümern in Berlin?

Ich unterstütze die Forderung nach Enteignung derjenigen Wohnungseigentümer, die unverhältnismäßige Mieterhöhungen vornehmen oder unzureichend in die Instandsetzung investieren. Ein gutes Enteignungsgesetz ist jedoch eines, das alleine mit der Drohung der Enteignung hinreichend Druck aufbaut, um unbillige Mieterhöhungen zu verhindern. Maßstab könnte die scharf zu stellende Vereinbarung des Berliner Mietenbündnisses sein. Laut dieser  sind Erhöhungen der Miete um 15% alle vier Jahre zulässig. Ich persönlich halte eine maximale Mieterhöhung von jährlich 2,5% für angemessen. Außerdem sollte die Modernisierungsumlage abgeschafft werden. Bei gravierenden Verstößen gegen solche Regeln sollte der Senat auf Basis eines Gesetzes eine Enteignung gegen Entschädigung vornehmen. Die Entschädigung muss sich hierbei nicht nach dem spekulativen Marktwert richten.

Wie siehst Du den Volksentscheid „Deutsche Wohnen enteignen“?

Die Deutsche Wohnen ist ein Unternehmen, das sich schamlos auf Kosten der Mieterinnen und Mieter bereichert. Ich begrüße daher die Kampagne der Initiative. Ich halte es jedoch für falsch, die Forderung nach Enteignung nur auf die Deutsche Wohnen oder wenige große börsennotierte Unternehmen zu reduzieren. In Berlin haben sich hunderte kleinere Fonds, Portfolioinvestoren und private Renditejäger eingekauft, die in gleichem Maße der Sozialbindung des Eigentums nicht gerecht werden. Daher plädiere ich dafür, die Größe des Wohnungsbestands in Berlin nicht zum Maßstab einer Enteignung zu machen.

Gibt es sonst noch etwas, das Du zu dem Thema sagen möchtest?

Wer die Forderung nach Enteignung aufstellt, muss ebenfalls entschieden für den Neubau von bezahlbaren öffentlichen Wohnungen eintreten. Eine wirksame Metpreisbegrenzung im Bestand ist überfällig, löst aber nicht die Herausforderungen einer massiv wachsenden Stadt. Denn wo sollen alle Neuberliner aus dem In- und Ausland wohnen? Gerade Grüne und Linke müssen hier endlich Farbe bekennen und gemeinsam mit der SPD den Neubau entschlossen voranbringen. Zu überlegen ist auch, ob die Vergabe von bezahlbarem öffentlichen Wohnraum neu geregelt werden sollte. Interessant finde ich den Ansatz Wiens, wo die Wohnungsvergabe über Wartelisten transparenter gemacht wurde und stärker an die Dauer des Wohnsitzes in der Stadt gekoppelt ist. Wer bspw. länger als zwei oder fünf Jahre in Berlin wohnt, erhält bei der Vergabe einen Bonus. Ebenso sollte bei landeseigenen Wohnungen stärker über eine Fehlbelegungsabgabe für Besserverdienende nachgedacht werden. Die Abgabe sollte zweckgebunden in den Neubau und Ankauf fließen.