Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Rückschlag im Kampf für Parität in den Parlamenten. Wir müssen jetzt umso entschlossener für gleichberechtigte politische Teilhabe kämpfen!

Auch wenn die Wahlprüfbeschwerde nicht zulässig war, schließt das Bundesverfassungsgericht damit gerade nicht aus, dass Parlamente Paritätsgesetze im Rahmen ihres politischen Gestaltungsspielraums erlassen können. Und genau das ist unser Ziel!

Unser Einsatz für die Hälfte der Macht geht weiter. Denn unsere Gesellschaft ist schon lange bereit dafür. Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass wir keine strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Politik haben. Sie zeigt uns nur, wenn wir diese Ungerechtigkeit überwinden wollen, müssen wir als gesetzgebendes Organ selbst tätig werden!

Wir lassen uns nicht entmutigen. Die verbindliche Frauenquote in Aufsichtsräten wirkt, auch die Frauenquote für Vorstände wird echte Veränderung bringen. Jetzt muss die Politik folgen: Denn viel zu lange fanden die Belange von Frauen kein Gehör oder werden auf die lange Bank geschoben. Das muss sich ändern!

Für echte demokratische Teilhabe braucht es mehr Frauen in den Parlamenten. Die Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte aus Thüringen und Brandenburg stehen noch aus. Hier wird das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil fällen. Ich bin der festen Überzeugung, unsere Verfassung trägt die Parität!