Am 08. Februar haben Mieterinnen und Mieter der Kreuzberger Otto-Suhr-Siedlung in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Modernisierungsmaßnahmen der Deutschen Wohnen AG protestiert.
Die Otto-Suhr-Siedlung im Herzen Kreuzbergs, nordwestlich des Moritzplatzes gelegen, wurde in den 1950er Jahren errichtet. Ein Großteil der Mieterinnen und Mieter sind Menschen mit Migrationshintergrund, Rentner und Familien mit Kindern. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner führen bereits geringe Mietsteigerungen zwangsläufig zur Verdrängung aus der vertrauten Siedlung.
Die Otto-Suhr-Siedlung gehört zum Portfolio der Deutsche Wohnen AG (DW), dem größten privaten Wohnungsbesitzer Berlins. Die DW hat im Jahr 2016 begonnen energetische Modernisierungsmaßnahmen an den Wohnungsbeständen vorzunehmen. Viele Mieterinnen und Mieter fürchten in der Folge Mieterhöhungen von bis zu 40 Prozent und haben die berechtigte Sorge ihre Mieten nach der Modernisierung nicht mehr zahlen zu können.
Bereits im September 2016 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg auf Initiative der SPD-Fraktion in der BVV einen Aufstellungsbeschluss verabschiedet, um den Bereich der Ritterstraße mitsamt der Otto-Suhr-Siedlung als Milieuschutzgebiet auszuweisen. Die BVV-Fraktion der SPD Friedrichshain-Kreuzberg hat sich wiederholt für das Erhaltungsgebiet stark gemacht und fordert den Bau-Bezirksstadtrat der Grünen Florian Schmidt auf, das eingeleitete Verfahren nun schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. In einem ausgewiesenen Milieuschutzgebiet müssen Bau- oder Nutzungsänderungen zunächst durch das Bezirksamt geprüft und genehmigt werden.
Kurzfristig muss das Bezirksamt untersuchen ob die die Gutachten der DW zur Rechtfertigung der energetischen Modernisierung tatsächlich objektiv erstellt wurden und ob sie den rechtlichen Anforderungen genügen. Eine schleichende Verdrängung unter dem Deckmantel energetischer Modernisierungen darf es nicht geben!
SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas hat im April 2016 einen wichtigen und sinnvollen Gesetzentwurf vorgelegt um den Meiterhöhungsspielraum bei Modernisierungen einzuschränken und das Mieterhöhungsrecht sozialgerechter auszugestalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Vermieter nach einer Modernisierung höchstens 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen darf statt wie bisher 11 Prozent. Außerdem plant die SPD eine Obergrenze damit die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von 8 Jahren um maximal 3 Euro pro Quadratmeter angehoben werden darf. Mit einem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz für Modernisierungsmaßnahmen sollen nur solche Kosten umlagefähig sein, die ein Vermieter vernünftigerweise veranlasst hätte, wenn er sie bei Eigennutzung selbst tragen würde.
Der Gesetzentwurf verstaubt jedoch im Kanzleramt, da sich CDU und CSU gegen die Reformmaßnahmen sperren. Wir erwarten von der Union ihre seit April 2016 dauernde Blockade endlich aufgibt. Ich werde mich weiterhin in der SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass die Koalition das zweite Mietrechtsnovellierungsgesetz endlich durchsetzt, um Mieterinnen und Mieter – wie in der Otto-Suhr-Siedlung – vor Verdrängung durch Modernisierung besser zu schützen.